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HEV Schweiz: Fehlende Transparenz bei den Abgaben

31.10.2014 – 15:00  HEV Schweiz    [newsroom]

Zürich (ots) -

Am 31. Oktober 2014 hat die eidg. Finanzverwaltung (EFV) den Indikator der Gebührenfinanzierung in Kantonen und Gemeinden in Bezug auf das Jahr 2012 vorgestellt. Dieser Indikator wird jährlich erhoben. Der HEV Schweiz ist über die nach wie vor sehr hohe Finanzierung der Kantone über Gebühren besorgt.

Im Zentrum stehen die Sorge des HEV Schweiz um die fehlende Transparenz bei den Abgaben, die stetig steigenden Gebühren, die Finanzierung eher über Gebühren, als über Steuern sowie das Missverhältnis zwischen Gebühr und Leistung. Das EFV verwendet für den Indikator die Zahlen der Finanzstatistik, welche eine vergleichbare Grundlage für alle Kantone und Gemeinden bieten. Dabei wird auf das Kostendeckungsprinzip abgestellt, wonach der Gesamtertrag der Gebühren, die Kosten des entsprechenden Verwaltungszweiges nicht überschreiten darf.

Missverhältnis bei den Strassenverkehrs- und Schifffahrtsämtern In den Kantonen Zürich, Bern, Luzern, Schwyz, Glarus, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell AR, Appenzell IR, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Tessin, Wallis, Genf und Jura verlangen die Strassenverkehrsämter zu hohe Gebühren. Hier überschreiten die Gebühreneinnahmen die entsprechenden Kosten deutlich. Anders gesagt, die Fahrzeughalter finanzieren einen Teil des Staates. Richtig wäre es, dass sich der Staat über Steuern finanziert und die Gebühren höchstens so hoch sind, wie die entsprechenden Kosten des Verwaltungszweiges. Schweizweit übertreffen die Einnahmen die Kosten im Durchschnitt um ca. 116 Prozent.

Gute Noten beim allgemeinen Rechtswesen

Unter das allgemeine Rechtswesen fallen unter anderen das Betreibungswesen, die Einwohnerkontrolle, das Grundbuchamt, das Konkursamt, Zivilstandsamt etc. In diesen Bereichen weist einzig der Kanton Graubünden mehr Gebühreneinnahmen als entsprechende Kosten aus. Im schweizerischen Durchschnitt betragen die Einnahmen ca. 75 Prozent der einschlägigen Kosten.

Verbesserungspotenzial bei der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung Vor allem die Kantone Obwalden, Solothurn, Basel-Stadt und Neuenburg weisen in diesem Bereich mehr Gebühreneinnahmen als entsprechende Kosten aus. Aber auch die Kantone Bern, Luzern, Freiburg, Waadt und Jura finanzieren ca. 90 Prozent oder mehr der Kosten mit den Gebühren und bewegen sich damit gefährlich nahe an der Grenze des noch zulässigen Kostendeckungsprinzips. Gesamtschweizerisch liegt die Finanzierung bei knapp 80 Prozent der Kosten über Gebühren.

Finanzierung der Abfallwirtschaft

Die Kantone Glarus und Graubünden stechen bei der Gebührenfinanzierung der Abfallwirtschaft ins Auge. In ersterem übersteigen die Einnahmen die Kosten um 116 in zweitem um 114 Prozent. In diesen Kantonen besteht eindeutig ein Missverhältnis und es wird mit den Gebühren Geld verdient, das dem Staat anderweitig zur Verfügung steht. Das Kostendeckungsprinzip wird nicht eingehalten. Gesamtschweizerisch werden in diesem Bereich mit den Einnahmen ca. 69 Prozent der Ausgaben finanziert.

Kontakt:

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Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
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