Kommentar zum IGH-Urteil über Entschädigungszahlungen des deutschen Staates
Berlin (ots) - Ein gutes Urteil. Die sogenannte Staatenimmunität schützt Staaten (nicht Personen) vor der Verfolgung durch die Justiz anderer Staaten. Damit wird - nach dem Abschluss zwischenstaatlicher Verträge über Wiedergutmachung und Reparationen - die große Auf- und Abrechnung verhindert. Italien müsste die Nachkommen der 100 000 Libyer, die bei der Unterwerfung ihres Landes unter Mussolinis Herrschaft umkamen, und die Überlebenden italienischer Giftgasangriffe im Abessinien-Krieg entschädigen. Im übrigen hindert niemand Deutschland, auf außergerichtlichem Weg den Klägern entgegenzukommen - mit mehr als einer läppischen Summe von 800 000 Euro.
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