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GSW Immobilien AG

EANS-Adhoc: GSW Immobilien AG beschließt Kapitalerhöhung

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  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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17.04.2012

Berlin, 17. April 2012 - Der Vorstand der GSW Immobilien AG hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit
mittelbaren Bezugsrechten für die Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der
Gesellschaft soll durch Ausnutzung des vorhandenen genehmigten Kapitals von EUR
41.052.630 um EUR 9.473.684 auf EUR 50.526.314 gegen Bareinlagen durch Ausgabe
von 9.473.684 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) erhöht
werden. Die neuen Aktien sind vom 1. Januar 2011 an voll dividendenberechtigt.

  Die neuen Aktien werden den Aktionären mit einem Bezugsverhältnis von 13:3  zu
  einem Bezugspreis von EUR 21,30 je  neuer  Aktie  im  Wege  eines  mittelbaren
  Bezugsrechts angeboten. Die Aktionäre können damit für je 13 bestehende Aktien
  der  GSW  Immobilien  AG  3  neue  Aktien  erwerben.  Die  Bezugsfrist   soll,
  vorbehaltlich  der  Billigung  des  Prospekts  durch  die  Bundesanstalt   für
  Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des gebilligten
  Prospekts, voraussichtlich am 19. April 2012  beginnen  und  am  2.  Mai  2012
  enden. Nicht bezogene Aktien sollen direkt  nach  Ablauf  der  Bezugsfrist  im
  Rahmen einer Privatplatzierung platziert werden.

  Die Bezugsrechte (ISIN DE000GSW1129 / WKN GSW112) für die neuen Aktien sollen,
  vorbehaltlich der Billigung und Veröffentlichung des Prospekts,  in  der  Zeit
  vom 19. April 2012 bis einschließlich  27. April  2012  im  regulierten  Markt
  (XETRA Frankfurt Specialist)  an  der  Frankfurter  Wertpapierbörse  gehandelt
  werden. Alle von der Gesellschaft bereits ausgegebenen Aktien  sollen  ab  dem
  19. April 2012 "ex  Bezugsrecht"  notiert  werden.  Die  neuen  Aktien  werden
  voraussichtlich am 3. Mai 2012 in die bestehende Notierung im Teilbereich  des
  regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)  an
  der Frankfurter Wertpapierbörse und die bestehende  Notierung  im  regulierten
  Markt der Börse Berlin einbezogen.

  Die Gesellschaft erwartet aus der Kapitalerhöhung  einen  Bruttoemissionserlös
  von rund EUR 201,8 Mio. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös
  des Angebots von EUR 190,3 Mio. für künftige Zukäufe und zur Optimierung ihrer
  strategischen und finanziellen Flexibilität zu verwenden.

  Die Gesellschaft hat sich für einen Zeitraum von sechs Monaten,  der  Vorstand

  der Gesellschaft und das Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft Herr  Dr.
  Jochen  Scharpe  haben  sich  für  einen  Zeitraum  von  drei   Monaten   nach
  Notierungsaufnahme  vorbehaltlich  bestimmter  Ausnahmen  zur  Einhaltung  von
  Marktschutzvereinbarungen    bzw.     Veräußerungsbeschränkungen     (Lock-Up)
  verpflichtet.

  Für den Beginn der Bezugsfrist am 19. April  2012  und  alle  Folgedaten  wird

  angenommen, dass die Veröffentlichung  des  Bezugsangebots  im  elektronischen
  Bundesanzeiger am 18. April 2012 erfolgt. Sollte diese  Veröffentlichung  erst
  am 19. April 2012 möglich sein, beginnt die Bezugsfrist am 20. April 2012  und
  verschieben sich alle Folgedaten um einen Tag nach hinten.

  Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum
  Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika,  in  Australien,
  Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein  Angebot  gesetzlichen
  Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung genannten  Wertpapiere
  dürfen  in  den  Vereinigten  Staaten  von   Amerika   nur   nach   vorheriger
  Registrierung nach den Vorschriften  des  U.S.  Securities  Act  von  1933  in
  derzeit gültiger Fassung bzw. ohne vorherige Registrierung nur aufgrund  einer
  Ausnahmeregelung verkauft oder zum  Verkauf  angeboten  werden.  Vorbehaltlich
  bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in  dieser  Bekanntmachung  genannten
  Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder  für  Rechnung  von
  australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern,  nicht  verkauft  oder
  zum Verkauf angeboten werden. Es findet  bzw.  fand  keine  Registrierung  des
  Angebots oder des Verkaufs der in dieser Bekanntmachung genannten  Wertpapiere
  gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan
  statt. In den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  erfolgt  kein  öffentliches
  Angebot der Wertpapiere.

  Diese Bekanntmachung stellt keinen Prospekt dar. Interessierte Anleger sollten
  ihre Anlageentscheidung  bezüglich  der  in  dieser  Bekanntmachung  erwähnten
  Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus einem  von  der
  Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot  dieser  Wertpapiere  erstellten,
  durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)  gebilligten
  und veröffentlichten Wertpapierprospekt treffen. Der  Wertpapierprospekt  wird
  nach seiner Veröffentlichung bei der  GSW  Immobilien  AG,  Charlottenstr.  4,
  10969 Berlin  oder  auf  der  Webseite  der  GSW  Immobilien  AG  (www.gsw.de)
  kostenfrei erhältlich sein.


Rückfragehinweis:
Sebastian Jacob
Tel.: +49 30 2534 1882
Fax: +49 30 2534 233 1960
E-Mail:  ir@gsw.de

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    GSW Immobilien AG
             Charlottenstr. 4
             D-10969 Berlin
Telefon:     +49 30 68 99 99 0
FAX:         +49 30 68 99 99 999
Email:        kundenservice@gsw.de
WWW:         http://www.gsw.de
Branche:     Immobilien
ISIN:        DE000GSW1111
Indizes:     MDAX
Börsen:      Regulierter Markt: Berlin, Regulierter Markt/Prime Standard:
             Frankfurt 
Sprache:    Deutsch

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