Alle Storys
Folgen
Keine Story von UBI - AIEP - AIRR mehr verpassen.

UBI - AIEP - AIRR

Media Service: Kritischer "Rundschau"-Beitrag zu Vals war sachgerecht

Bern (ots)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag des Politmagazins "Rundschau" von Fernsehen SRF zum Verkauf der Therme Vals abgewiesen. Als programmrechtskonform erachtete sie ebenfalls die Sendung "Arena" mit dem Titel "Frauen am Herd?" sowie einen Beitrag der Nachrichtensendung "19:30" von Fernsehen RTS zur medizinischen Situation in Aleppo.

An den heutigen öffentlichen Beratungen behandelte die UBI drei Fälle. In einer Beschwerde wurde geltend gemacht, ein "Rundschau"-Beitrag vom 9. März 2016 über den 2012 erfolgten Verkauf der Aktien der Hotel- und Thermalbad Vals AG an die Stoffel Partizipationen AG Therme Vals habe manipulative Elemente aufgewiesen. Thematisiert wurde im zweiteiligen Beitrag - Filmbericht mit anschliessendem Studiogespräch - aufgrund der Kritik einer Gruppe aus der Gemeinde und eines Gutachtens, ob der Verkaufspreis weit unter dem Marktwert erfolgte, weil stille Reserven unberücksichtigt blieben. Die UBI stellte zwar einzelne Mängel und die punktuelle Nichtbeachtung von journalistischen Sorgfaltspflichten (Fairnessprinzip) fest. Die angegriffenen Personen und namentlich der Investor Remo Stoffel konnten aber zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen angemessen Stellung nehmen. Umstrittene Aussagen waren als solche erkennbar. Da zudem die wesentlichen Fakten korrekt vermittelt wurden, konnte sich das Publikum zum Beitrag insgesamt eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden. Die UBI wies die Beschwerde mit 6 zu 1 Stimmen ab. Zwei Mitglieder der UBI, darunter der Präsident, waren im Ausstand.

Gegenstand einer Beschwerde bildete ebenfalls die innenpolitische Diskussionssendung "Arena" von Fernsehen SRF vom 10. Juni 2016 mit dem Titel "Frauen am Herd?". Im Gegensatz zur Beschwerdeführerin erachtete die UBI weder den provokativen Titel noch die Sendung als diskriminierend. Eigentliches Thema der Sendung war, warum viele Frauen trotz guter Ausbildung keiner Erwerbstätigkeit nachgingen. Die UBI stellte auch keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots fest. In einer Sendung wie "Arena" können regelmässig nicht alle Aspekte zu einem Thema erörtert werden. In der Diskussion wurden aber etliche themenrelevante Gründe für das Fernbleiben gut ausgebildeter Frauen vom Arbeitsmarkt genannt. Dass die Sendung schliesslich nicht, wie von der Beschwerdeführerin gefordert, einen Beitrag zur Gleichstellung von Mann und Frau (Überwindung traditioneller Rollenbilder) leistete, ist programmrechtlich nicht relevant. Die UBI hat die Beschwerde aus diesen Gründen einstimmig abgewiesen.

Die Nachrichtensendung "19:30" von Fernsehen RTS thematisierte in der Ausgabe vom 3. Mai 2016 die prekäre medizinische Lage in Aleppo und das extreme Tätigkeitsfeld für die wenigen noch verbliebenen Ärzte. Anlass bildete eine Resolution des UNO-Sicherheitsrats zum humanitären Völkerrecht, welche insbesondere den Schutz von Spitälern, von medizinischem Personal und von Verwundeten vorsieht. Obwohl Archivaufnahmen eines zerbombten Spitals in nicht transparenter Weise verwendet wurden, konnte sich das Publikum eine eigene Meinung zum eigentlichen Thema des Beitrags bilden. Die UBI wies die Beschwerde deshalb einstimmig ab.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von Vincent Augustin präsidiert wird. Sie hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Seit dem 1. Juli 2016 prüft sie zudem Beschwerden gegen das übrige publizistische Angebot der SRG, wozu insbesondere Online-Inhalte gehören. Entscheide der UBI können nach Eröffnung der schriftlichen Begründung innert 30 Tage mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.

Kontakt:

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)
Pierre Rieder, Leiter Sekretariat
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 322 55 38/33
Fax 031 322 55 58
http://www.ubi.admin.ch
Twitter: @UBI_AIEP_AIRR

Weitere Storys: UBI - AIEP - AIRR
Weitere Storys: UBI - AIEP - AIRR
  • 20.06.2016 – 10:31

    Media Service: Unzulässige Wahlbeeinflussung durch den "Kassensturz"

    Bern (ots) - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen den Beitrag der Sendung "Kassensturz" von Fernsehen SRF zur Konsumentenfreundlichkeit der Parteien gutgeheissen. Die im Vorfeld von Wahlen geltenden erhöhten Sorgfaltspflichten wurden nicht eingehalten. Fünf andere Beschwerden hat die UBI an den öffentlichen ...

  • 02.02.2016 – 12:38

    Media Service: Claudia Schoch Zeller neue UBI-Vizepräsidentin

    Bern (ots) - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat an ihrer ersten Sitzung 2016 Claudia Schoch Zeller zu ihrer Vizepräsidentin bestimmt. Im Rahmen der öffentlichen Beratungen wies sie Beschwerden gegen die Sendung "Sternstunde Philosophie" von Fernsehen SRF und gegen das Konsumentenmagazin "A Bon Entendeur" von Radio Télévision Suisse RTS ab. Die UBI tagte zum ersten Mal in neuer ...

  • 17.12.2015 – 09:49

    Media Service: Die UBI heisst zwei Beschwerden gut und weist drei ab

    Bern (ots) - Happige Vorwürfe, gegen die sich die Betroffenen nicht wehren konnten, veranlassten die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), zwei Beschwerden gutzuheissen: eine gegen einen Beitrag des italienischsprachigen SRG-Fernsehens über den Automobilsalon in Genf und eine gegen einen Bericht von Radio Top über ein Strassenfest in Winterthur. Abgewiesen hat sie dagegen Beschwerden gegen die ...