Bundesrat entzweit Schul- und Komplementärmedizin
Bern (ots) - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Initiative
"Ja zur Komplementärmedizin" abzulehnen. Die Haltung des Bundesrates
steht im Widerspruch zu den medizinischen Erfolgen und der breiten
Akzeptanz der Komplementärmedizin in der Bevölkerung. Gemäss einer
repräsentativen Demoscope-Befragung vom August 2006 fordern 79
Prozent aller stimmberechtigten Personen, dass Komplementärmedizin
von Schulärzten mit entsprechenden Zusatzausbildungen wieder von der
Grundversicherung vergütet wird. Das Programm Evaluation
Komplementärmedizin hat gezeigt, dass die Komplementärmedizinischen
Methoden die WZW-Kriterien erfüllen. Es ist explizit keine Forderung
der Initiative, Behandlungen von nichtärztlichen Therapeuten durch
die Grundversicherung abdecken zu lassen, diese Leistungen sollen
weiterhin durch die Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Bereits
vor zwei Monaten ist bekannt geworden, dass das Bundesamt für
Gesundheit BAG die Volksinitiative gezielt mit öffentlichen Geldern
bekämpft. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats hat bekannt
gegeben, gegen das BAG eine Untersuchung einzuleiten.
Die Kernforderungen der Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin"
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 118a (neu) Komplementärmedizin Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin.
Aus diesem Verfassungsartikel ergeben sich folgende Kernforderungen:
Patientinnen und Patienten
Wahlfreiheit: Die Freiheit, sich selber für bestimmte Behandlungsmethoden und Heilmittel zu entscheiden. Zu diesem Zweck muss der Zugang zu einer Vielfalt von qualifizierten Heilmethoden und Heilmitteln gewährleistet sein.
Lehre und Forschung
Im Bereich der Lehre und Forschung ist die Komplementärmedizin zu integrieren - mit dem längerfristigen Ziel einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Schul- und Komplementärmedizin im Sinne der Integrativen Medizin.
Ärztliche Komplementärmedizin
Die Erstattung der fünf Richtungen der ärztlichen Komplementärmedizin (Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin, Phytotherapie und Neuraltherapie) ist definitiv sowohl in der Grundversicherung als auch in anderen Sozialversicherungen zu verankern. Voraussetzung für die Vergütung ist eine FMH-anerkannte Zusatzausbildung in den entsprechenden Fachrichtungen.
Stationäre und ambulante Versorgung
Im stationären und ambulanten Bereich der Gesundheitsversorgung sind vermehrt komplementärmedizinische Angebote vorzusehen. Nicht-ärztliche
Nicht-ärztliche Komplementärmedizin
Im nicht-ärztlichen Bereich wird eine adäquate und gesamtschweizerische Regelung der Ausbildungsanerkennung, der Berufszulassung und der Berufsausübung gefordert. Die Behandlungskosten sollen wie bisher von freiwilligen Zusatzversicherungen übernommen werden.
Heilmittel der Komplementärmedizin
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln der Komplementärmedizin sind so zu gestalten, dass die Sortimentsvielfalt und die Qualität gewährleistet sind. Die im Heilmittelgesetz vorgesehene vereinfachte Zulassung für Arzneimittel der Komplementärmedizin ist von der Heilmittelbehörde entsprechend umzusetzen. Die bewährten Heilmittel der Komplementärmedizin müssen in der Spezialitätenliste und somit als Pflichtleistung der sozialen Krankenversicherung umfassend bestehen bleiben.
Vertrieb von Heilmitteln
Für die Anwendung und Abgabe von komplementärmedizinischen Heilmitteln ist eine adäquate gesamtschweizerische Lösung vorzusehen. Im Bereich der Selbstmedikation komplementärmedizinischer Heilmittel darf die Abgabeberechtigung der Apotheken und Drogerien nicht beschnitten werden.
ots Originaltext: Volksinitiative "JA zur Komplementärmedizin"
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Walter Stüdeli, Politik & Medien
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