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Juristische Klärung, Kommentar zur Rechtmäßigkeit von Staatsanleihekäufen der Europäischen Zetralbank (EZB), von Stephan Lorz.

Frankfurt (ots)

Die nächste Runde im Streit um die Staatsanleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) ist eingeläutet. Bundesbank und EZB, die beiden maßgeblichen Kontrahenten, prüften derzeit die rechtlichen Grundlagen für ihre jeweils entgegengesetzte Argumentation, heißt es. Sie müssen gewappnet sein, wenn das Bundesverfassungsgericht wie angekündigt die Rechtmäßigkeit der Anleihekäufe abklopft und hierzu zum Jahresende noch zu einer mündlichen Verhandlung lädt. Außerdem dürfte auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die diesbezügliche Auslegung der Europaverträge urteilen.

Nach Ansicht von EZB-Chef Mario Draghi ist die Kaufankündigung nötig gewesen, um die Märkte zu beruhigen, die Gefahr eines Zerfalls der Eurozone zu bannen und Störungen bei der Übertragung der Geldpolitik in die Realwirtschaft zu überwinden. Nach Auffassung von Kritikern wie Bundesbankchef Jens Weidmann geht dieser Schritt indes weit über das Mandat der EZB hinaus, verletzt das Verbot der Staatsfinanzierung, schafft selber neue Risiken und untergräbt letztlich das Vertrauen in die Notenbank.

Tatsächlich wird mit den möglichen Anleihekäufen das Zinsniveau für die Krisenstaaten gesenkt, was ihnen die Verschuldung erleichtert und den Druck zur Konsolidierung nimmt. Und ob die von Draghi für die Anleihekäufe zur Voraussetzung gemachten strengen Auflagen tatsächlich eingehalten werden und Zuwiderhandlungen zu einem Stopp der EZB-Käufe führen, ist wegen der dann zu erwartenden massiven Marktreaktionen eher fraglich. Die EZB begibt sich jedenfalls in die Hände der Politik - und opfert damit gerade jenes Gut, das sie vorgibt durch ihre aktuelle Politik zu verteidigen: ihre Unabhängigkeit.

Befürworter und Kritiker der Staatsanleihekäufe stehen sich wegen der grundlegenden Bedeutung dieser Frage unversöhnlich gegenüber. Dass sich die EZB in einer rechtlichen Grauzone bewegt, ist ihr wohl selbst klar. Die Argumentation von der Störung des geldpolitischen Kanals ist eine Einschätzungssache - aber auch der Gegenbeweis lässt sich nicht antreten. Insofern ist es zu begrüßen, wenn zumindest die juristische Prüfung auf eine klare Entscheidung hinausläuft. Man mag die Urteile aus Karlsruhe oder Luxemburg dann kritisieren, muss aber mit ihnen leben. Die Frage über den richtigen Weg aus der Euro-Krise landet dann wieder dort, wo sie hingehört: im politischen Raum. Befürworter und Kritiker der Anleihekäufe müssen Mehrheiten für ihre Positionen finden. So funktioniert Demokratie.

(Börsen-Zeitung, 26.9.2012)

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