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ASIP - Schweizerischer Pensionskassenverband

Eidg. Abstimmung 7. März 2010: Stellungnahme von ASIP - JA zum fairen Umwandlungssatz

Zürich (ots)

Der Bundesrat hat heute den Abstimmungstermin zur
Anpassung des Umwandlungssatzes auf den 7. März 2010 festgelegt. 
Aufgrund der weiterhin steigenden Lebenserwartung und der 
Entwicklungen der Kapitalmärkte ist ein versicherungs- und 
finanztechnisch korrekt festgelegter Umwandlungssatz für die Zukunft 
der beruflichen Vorsorge entscheidend. Ein zu hoher Umwandlungssatz 
führt zu kaum erfüllbaren Leistungsversprechen zulasten der Jungen 
und zu einer Umverteilung der Erträge. Der Schweizerische 
Pensionskassenverband ASIP setzt sich klar für die vom Parlament 
grossmehrheitlich beschlossene Anpassung des Umwandlungssatzes auf 
6.4 Prozent und damit für ein JA zu einem fairen Umwandlungssatz an 
der Urne ein.
Der Umwandlungssatz bestimmt die individuellen Renten zum 
Zeitpunkt der Pensionierung. Personen, die sich heute bereits in 
Rente befinden, sind von der Anpassung des Umwandlungssatzes nicht 
betroffen. Ein zu hoher Umwandlungssatz belastet insbesondere die 
jungen Versicherten, da die Leistungsversprechen nur durch 
Umverteilung der Erträge garantiert werden können. Ein zu hoher 
Umwandlungssatz ist nicht im Interesse der Arbeitnehmenden, die für 
ihre Altersvorsorge sparen. Die erhöhte Lebenserwartung und die 
Entwicklungen der Finanzmärkte machen eine Anpasssung des 
Umwandlungssatzes unausweichlich.
Die Anpassung des Umwandlungssatzes verhindert die Aushöhlung der 
Pensionskassen durch zu hohe Rentenzahlungen. Es ist nicht Zweck der 
2. Säule, Altersrenten durch die Umverteilung von Geldern von aktiv 
Versicherten auf Pensionierte zu sichern. Der Verzicht auf die 
notwendige Anpassung würde zur schleichenden Einführung des 
systemfremden Umlageverfahrens auch bei Pensionskassen führen.
Auch mit dem angepassten Umwandlungssatz kann das ursprünglich 
formulierte Ziel der beruflichen Vorsorge, zusammen mit der AHV die 
Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung sicherzustellen, erreicht 
werden. Dazu tragen sowohl die erfolgte Erhöhung des obligatorisch 
versicherten Lohnes im Rahmen der 1. BVG-Revision sowie die 
beobachtete Realverzinsung der Altersguthaben seit 1985 bei. Zudem 
ist in Zukunft vorgesehen, die Erreichung des Leistungszieles alle 
fünf Jahre durch den Bundesrat zu überprüfen.
Die Altersvorsorge der Versicherten muss durch die langfristige 
Stabilität der 2. Säule gesichert werden. In der aktuellen Debatte 
dürfen notwendige Maßnahmen und Reformen zur langfristigen Sicherung 
der 2. Säule nicht Opfer kurzfristig orientierter, ideologischer 
Auseinandersetzungen werden.
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich 
ist der Dachverband für über 1000 Vorsorgeeinrichtungen mit 2.5 Mio. 
Versicherten und einem verwalteten Gesamtvermögen von gegen 400 Mia. 
Franken. Der ASIP bezweckt die Erhaltung und Förderung der 
beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Basis und 
setzt sich für das Drei-Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung 
ein.

Kontakt:

Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP
Tel.: +41/43/243'74'15

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