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Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP)

Futtermittelkontrolle: mehr Betriebe untersucht

Posieux (ots)

Die Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere
(RAP) verstärkte im ersten Halbjahr 2002 die Futtermittelkontrollen
bezüglich Tiermehl-Verunreinigungen. Die Beanstandungen blieben im
Rahmen des Vorjahres. Mit einem breit angelegten
Untersuchungsprogramm soll den Ursachen der Verunreinigungen mit
Tiermehlen auf den Grund gegangen werden.
In der ersten Jahreshälfte 2002 hat die amtliche
Futtermittelkontrolle der RAP insgesamt 626 Proben aus 222 Betrieben
untersucht. Die meisten Futtermittelproben waren in Ordnung oder
wiesen nur kleine Fehler auf, wie etwa eine unkorrekte oder fehlende
Angabe auf der Etikette. Zu kostenpflichtigen Beanstandungen, wie zum
Beispiel zu tiefe Rohproteingehalte in der analysierten Probe, kam es
in 16 Prozent der untersuchten Proben. In vier Fällen musste
Strafanzeige wegen schwerwiegender Fehler eingereicht werden. Dies
ist beispielsweise der Fall, wenn ein zu hoher Zink-Gehalt im
Ferkelfutter festgestellt wird. Die beanstandeten Proben liegen damit
im Rahmen des Vorjahres.
Nur vereinzelt Tiermehl-Verunreinigungen
Seit der Schaffung der BSE-Einheit des Bundes im letzten Jahr
wurde die Futtermittelkontrolle erweitert. In den ersten sechs
Monaten im 2002 hat die RAP bereits 567 Proben aus 180 Betrieben auf
tierische Verunreinigungen kontrolliert (Vorjahr: 707 Proben aus 242
Betrieben in 12 Monaten). In 3 Prozent der untersuchten Proben fand
die RAP Spuren von Tiermehlen.
In einem seit November 2001 laufenden breit angelegten
Untersuchungsprogramm «Getreidesammelstellen und Mühlen» geht die
RAP, zusammen mit den Bundesämtern für Veterinärwesen und Gesundheit,
den Ursachen der Tiermehl-Verunreinigungen auf den Grund. Erste
Resultate wurden in einer gemeinsamen Pressemitteilung im Juni 2002
publiziert.
Keine GVO-Proben beanstandet
Die RAP hat insgesamt 117 Proben auf gentechnisch veränderte
Organismen (GVO) untersucht, davon waren 20 Einzel- und 97
Mischfuttermittel. Einzelfuttermittel müssen im Interesse des
Täuschungsschutzes als GVO deklariert werden, wenn der GVO-Anteil 3
Prozent übersteigt. Für Mischfuttermittel beträgt dieser Wert 2
Prozent. Die im ersten Quartal 2002 untersuchten Futtermittel waren
mit einer Ausnahme alle unter den Deklarationslimiten. Die Probe mit
dem höheren GVO-Gehalt war als solche korrekt deklariert.

Kontakt:

Monika Boltshauser
Eidg. Forschungsanstalt für Nutztiere (RAP)
1725 Posieux
Tel. +41/26/407'72'30
mailto:monika.boltshauser@rap.admin.ch
Internet: http://www.rapposieux.ch