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Bayer (Schweiz) AG

Bayer (Schweiz) AG informiert
Stellungnahme zum Urteil des Obergerichts im Fall Céline Pfleger

Zürich (ots)

Das Obergericht des Kantons Zürich hat das Urteil des Bezirksgerichts vom 13. August 2013 bestätigt, in dem die Klage der Familie Pfleger und der Krankenversicherung Intras gegen die Bayer (Schweiz) AG auf Schadenersatz in Höhe von 5,7 Millionen Franken abgewiesen wurde.

Am 30. November 2009 reichte die Familie von Céline Pfleger beim Bezirksgericht Zürich eine Schadenersatzklage gegen die Bayer (Schweiz) AG über die Summe von CHF 5,7 Millionen ein. Mit Datum vom 13. August 2013 wies das Bezirksgericht Zürich die Klage ab und begründete dieses Urteil sorgfältig und umfassend. Aufgrund des Weiterzugs des Urteils durch die Familie Pfleger befasste sich auch das Obergericht des Kantons Zürich mit dem Fall. In seinem Entscheid vom 7. Mai 2014 bestätigt das Obergericht das Urteil der Vorinstanz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Barbara Heise, Geschäftsführerin der Bayer (Schweiz) AG, zum Urteil: "Wir bedauern die Situation von Frau Céline Pfleger ausserordentlich. Wir haben deshalb die Familie im Jahre 2009 freiwillig, unbürokratisch und ungeachtet der rechtlichen Einschätzung des Falls unterstützt, als die Krankenkasse die Kosten der Pflege von Frau Pfleger in unmittelbarer Nähe ihres damaligen Wohnorts nicht mehr tragen wollte."

Die im Rahmen des rechtlichen Verfahrens vorgebrachten Vorwürfe weisen wir entschieden zurück, insbesondere die Vorwürfe ungenügender Information oder Verheimlichung von Forschungsergebnissen. Das jetzt vom Obergericht bestätigte Urteil des Bezirksgerichts hält klar fest, dass für Schadenersatzforderungen keine rechtliche Grundlage besteht.

Das Urteil und damit auch die zugesprochene Prozesskostenentschädigung sind noch nicht rechtskräftig. Wir werden uns dazu erst weiter äussern, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Über Bayer HealthCare

Die Bayer AG ist ein weltweit tätiges, forschungsbasiertes und wachstumsorientiertes Unternehmen mit Kernkompetenzen auf den Gebieten Gesundheit, Agrarwirtschaft und hochwertige Materialien. Mit einem Umsatz von rund 18.9 Mrd. Euro (2013) gehört Bayer HealthCare, ein Teilkonzern der Bayer AG, zu den weltweit führenden innovativen Unternehmen in der Gesundheitsversorgung mit Arzneimitteln und medizinischen Produkten. Das Unternehmen mit Sitz in Leverkusen bündelt die Aktivitäten der Divisionen Animal Health, Consumer Care, Medical Care sowie Pharmaceuticals. Ziel von Bayer HealthCare ist es, Produkte zu erforschen, zu entwickeln, zu produzieren und zu vertreiben, um die Gesundheit von Mensch und Tier weltweit zu verbessern. Bei Bayer HealthCare arbeiten weltweit 56'000 (Stand: 31.12.2013) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in mehr als 100 Ländern. Mehr Informationen unter www.healthcare.bayer.de.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Presseinformation enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des Bayer-Konzerns beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die wir in Berichten an die Frankfurter Wertpapierbörse sowie die amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (SEC) - inkl. Form 20-F - beschrieben haben. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Rechtliche Hinweise:

Die vorliegende Medieninformation wurde von Bayer (Schweiz) AG verfasst, um Journalistinnen und Journalisten über Neuigkeiten zu den beschriebenen Krankheiten und/oder deren Behandlungsoptionen zu informieren. Die in ihr enthaltenen Informationen sind ausschliesslich für Medienschaffende bestimmt. Zu den in dieser Medienmitteilung erwähnten Produkten kann die ausführliche und von der Behörde genehmigte Fach- und/oder Publikumsinformation öffentlich im Internet auf www.kompendium.ch eingesehen werden. Darin sind die positiven wie auch negativen Aspekte der erwähnten Produkte nachzulesen. Bayer (Schweiz) AG weist ausdrücklich darauf hin, dass nebst den in dieser Medieninformation beschriebenen Therapieoptionen noch weitere medikamentöse und/oder nicht medikamentöse Behandlungen bestehen können.

Die Medienmitteilung soll den Medienschaffenden dazu dienen, die erwähnten Neuigkeiten/Sachverhalte redaktionell aufzubereiten. Bayer (Schweiz) AG weist die Journalistinnen und Journalisten ausdrücklich auf die werberechtlichen Bestimmungen der Heilmittelgesetzgebung hin (Art.31 und 32 des Heilmittelgesetzes, SR 812.21 und der Arzneimittel-Werbeverordnung, SR 812.212.5), insbesondere auf das Verbot der Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel.

L.CH.WHC.05.2014.0642-DE

Kontakt:

Liliane Pieters, External Affairs, Bayer HealthCare Pharmaceuticals
Telefon: 044 465 81 84
E-Mail: liliane.pieters@bayer.com

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