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Alpen-Initiative

Verlagerungsbericht: Alpen-Initiative fordert Einhaltung des Zwischenziels 2011

Altdorf (ots)

Die Alpen-Initiative freut sich über die Einsicht
des Bundesrates, dass nur die Alpentransitbörse die 
Verlagerungspolitik entscheidend voranbringen kann. Dieses 
marktwirtschaftliche Cap-and-trade-Instrument ist daher energisch 
voranzutreiben. Trotzdem erwartet die Alpen-Initiative vom Bundesrat 
auch kurzfristige Massnahmen zur Erreichung des vom Bundesrat selber 
vorgeschlagenen Zwischenziels 2011.
Der vierte Verlagerungsbericht bestätigt die von der 
Alpen-Initiative seit langem erhobene Forderung nach Einführung einer
Alpentransitbörse. Nur diese kann die vom Volk beschlossene 
Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene und die 
vom Gesetz verlangte Reduktion der alpenquerenden Lastwagenfahrten 
auf 650'000 bewirken. Um die Verhandlungsposition des Bundesrates 
gegenüber dem Ausland zu stärken, muss das 
Güterverkehrsverlagerungsgesetz (GVVG) so angepasst werden, dass der 
Bundesrat auch die Kompetenz zur Einführung der Alpentransitbörse 
erhält. Diese Änderung kann das Parlament mit einer Annahme der 
hängigen Standesinitiativen der Kantone Uri und Tessin in Gang 
setzen.
Das vom Bundesrat selber vorgeschlagene und vom Parlament 
diskussionslos genehmigte Zwischenziel von 1 Million Fahrten im Jahr 
2011 ist nur mit zusätzlichen Massnahmen erreichbar. Es geht nicht 
an, dass sich der Bundesrat nur ein Jahr nach der Schlussabstimmung 
über das GVVG von diesem Ziel bereits verabschiedet. Damit die LSVA 
trotz des Entscheides des Bundesverwaltungsgerichts erhöht werden 
kann, braucht es eine realistischere Berechnung der externen Kosten 
insbesondere im Bereich der Klimakosten, die Anpassung der Tarife an 
die Teuerung sowie eine Berechnungsart, welche die aktuelle 
Zusammensetzung der Fahrzeugflotte statt einer stets veralteten 
berücksichtigt. Als Kurzfristmassnahmen sind alle alten Lastwagen der
Abgasklassen Euro 0 und 1 auf den Transitrouten zu verbieten, wie das
in Österreich bereits der Fall ist. Nachahmenswert im Sinne einer 
Übergangslösung ist auch das sektorielle Fahrverbot, das auf der 
Bennerautobahn den Transport von gewissen Gütern wie Steine und 
Erden, Kehricht, Getreide, Rundholz und Kork, Erze, Aushubmaterial, 
Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie Baustahl etc. verbietet. Auch liegt
es allein in der Hand des Bundesrates, zur Erhöhung der Sicherheit 
das Dosierungssystem am Gotthard zu verschärfen und damit die Zahl 
der transitierenden Lastwagen zu verringern.
Der Verlagerungsbericht bestätigt aber auch, dass die NEAT nur 
einen bescheidenen Beitrag zur Produktivitätssteigerung der Schiene 
beitragen kann. Was der Bundesrat mit der Studie über die 
Auswirkungen des 2007 eröffneten Lötschberg-Basistunnels 
herausgefunden hat, lässt eine von der Alpen-Initiative im August 
veröffentlichte Studie auch für den Gotthard-Basistunnel erwarten: 
Ohne zusätzliche Massnahmen wird das Milliardenbauwerk den Anteil der
Schiene an den alpenquerenden Gütertransporten um höchstens 2,5% 
erhöhen. Umso unverständlicher ist, dass Bundesrat und Parlament die 
Verlagerungsfrist zuerst am Eröffnungstermin des Lötschberg- und 
jetzt an jenem des Gotthardbasistunnels orientiert haben.
Altdorf, 27.11.09

Kontakt:

Für Rückfragen:
- Nationalrat Fabio Pedrina, Präsident, 079 - 249 29 42
- Alf Arnold, Geschäftsführer, 079 - 711 57 13

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