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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko eröffnet eine Untersuchung gegen Coop

Bern (ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 3. Dezember
2001 gegen Coop eine Untersuchung eröffnet. Diese soll zeigen, ob
Coop mit einem generellen Abzug am Rechnungsbetrag ihrer Lieferanten
gegen das Kartellgesetz verstösst.
Aufgrund einer Anzeige hat das Sekretariat der
Wettbewerbskommission im Februar 2001 gegen Coop eine Vorabklärung
eröffnet. Diese hat Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Coop über eine
marktbeherrschende Stellung verfügt und diese missbraucht. Seit 1.
Januar 2001 verlangt Coop den sog. CoopForte-Bonus, der in einem
systematischen Abzug von 0.5% am Rechnungsbetrag der
Lieferantenrechnungen besteht. Das Kartellgesetz verbietet
marktbeherrschenden Unternehmen, ihren Lieferanten unangemessene
Preise oder sonstige unangemessene Geschäftsbedingungen aufzuzwingen
(Art. 7 Abs. 2 lit. c Kartellgesetz).
Die Untersuchung soll zeigen, ob das Geschäftsgebaren von Coop als
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu qualifizieren ist.

Kontakt:

Patrick Krauskopf
Vizedirektor
Tel. +41/31/323'53'40
Internet: patrick.krauskopf@weko.admin.ch

Dieser Text ist auf unserer Website zugänglich
(http://www.wettbewerbskommission.ch)

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