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Bundesamt für Polizei

Meldestelle für Geldwäscherei: Erstmals keine Zunahme der Verdachtsmeldungen

(ots)

Bern, 15.04.05. Erstmals seit ihrer Entstehung im April 1998 hat die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Jahr 2004 keine Zunahme der Verdachtsmeldungen verzeichnet. Die Anzahl der Meldungen ging von 863 (2003) um 42 Meldungen auf 821 (2004) zurück. Einen Rückgang gab es vor allem bei Meldungen aus dem Zahlungsverkehr. Die Verdachtsmeldungen von Banken nahmen derweil erneut zu (+12,6 %). Insgesamt lässt sich sagen, dass die Bilanz für das Jahr 2004 konkrete Anzeichen dafür liefert, dass auch die präventive Seite des Geldwäschereigesetzes greift.

Im Jahr 2004 verzeichnete die Meldestelle einen erstmaligen Rückgang 
der Verdachtsmeldungen um 42 Meldungen, wie der am Freitag 
vorgelegte 7. Jahresbericht der MROS zeigt. Wiederum ist es der 
Bereich des internationalen Zahlungsverkehrs (Money-Transmitter), 
der diesen Umstand beeinflusst hat: Im Vergleich zum Vorjahr sank 
die Anzahl der Verdachtsanzeigen alleine aus dem Zahlungsverkehr um 
69 Meldungen (minus 15 %). Die Erklärung für einen Rückgang der 
Verdachtsmeldungen im Money-Transmitter Bereich ist primär in der 
restriktiveren Praxis und den strengeren Bedingungen zu sehen, 
welche die Finanzintermediäre bezüglich der Geschäftsabwicklung 
aufgestellt haben. Ebenfalls rückläufig waren die Meldungen der 
Treuhänder (minus 11 Meldungen) und der 
Vermögensverwalter/Anlageberatern (minus 5 Meldungen).
Präventiv-Wirkung spürbar Diese Tendenzen müssen längerfristig 
beobachtet werden. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass der 
Nicht-Bankenbereich inzwischen auf eine sechsjährige Erfahrung in 
der Umsetzung der Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz 
zurückblicken kann und sich dies insofern qualitativ ausgewirkt hat, 
als dass der Finanzintermediär bei der Klientenauswahl vorsichtiger 
geworden ist. Das Reputationsrisiko, welches von inkriminierten 
Kundengeldern ausgehen könnte, wiegt schwer und trägt heute klar 
dazu bei, dass die Finanzintermediäre ihre Kundenbeziehungen sehr 
vorsichtig auswählen und sogar viele Geschäftsbeziehungen von 
vornherein ablehnen. Mit dieser Haltung der Finanzintermediäre wird 
ein wichtiges Ziel umgesetzt, welches mit der Umsetzung des 
Geldwäschereigesetzes erreicht werden sollte: die Präventiv-Wirkung.
Die Anzahl der Meldungen der Banken hat im Jahr 2004 wiederum 
zugenommen, und zwar um 38 Meldungen. Dabei wurden unter anderem 
vermehrt Fälle versuchter Geldwäscherei gemeldet, welche seit 
Inkrafttreten der Geldwäschereiverordnung der Eidgenössischen 
Bankenkommission am 1. Juli 2003 meldepflichtig sind. Die Meldungen 
der Banken beeinflussten insbesondere auch die Gesamtsumme aller 
gemeldeten Vermögenswerte, welche um 25 Prozent auf rund 772 
Millionen Schweizer Franken angestiegen ist.
Bilanz der Meldestelle betreffend eingegangener Verdachtsmeldungen 
Die Meldestelle zieht in ihrem 7. Jahresbericht im Übrigen erstmals 
öffentlich Bilanz über die seit dem 1. April 1998 bis 31. Dezember 
2004 eingegangenen Verdachtsmeldungen. Im Durchschnitt wurden rund 
78 Prozent aller Meldungen an die Strafverfolgungsbehörden 
weitergeleitet. Bei rund der Hälfte aller Fälle wurde seitens der 
Strafverfolgungsbehörden ein Entscheid getroffen 
(Nichteröffnungsbeschlüsse, Einstellungsverfügungen, Abtretungen ins 
Ausland und Urteile).
Die restlichen Fälle sind in der Statistik der Meldestelle als 
pendent aufgeführt. Dies kann einerseits darauf zurückgeführt 
werden, dass Ermittlungen von komplexen Geldwäschereifällen 
zeitintensiv sind und die oftmals damit verbundenen Auslandsbezüge 
zu langwierigen Rechtshilfeverfahren führen. Andererseits muss davon 
ausgegangen werden, dass nicht alle abgeurteilten Fälle der 
Meldestelle mitgeteilt werden, da nur Verurteilungen wegen 
Geldwäscherei, mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften und 
Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation der 
Mitteilungspflicht an die Meldestelle unterliegen. Von Fällen, 
welche die Meldestelle an die Strafbehörden weitergeleitet hat, die 
aber zu einer anderen Verurteilung führten, beispielsweise wegen 
Betrugs oder Veruntreuung, erhält die Meldestelle keine Rückmeldung, 
womit diese in der Statistik als «pendent» vermerkt bleiben.
Geldwäscherei-Urteile Die Meldestelle veröffentlicht in ihrem 
Jahresbericht zudem Auszüge aus einer Studie der Hauptabteilung 
Dienst für Analyse und Prävention (DAP) des Bundesamtes für Polizei, 
welche Urteile wegen Geldwäscherei analysiert, die in der Zeit vom 
April 1998 bis Juli 2003 bei der Meldestelle eingegangen sind .Die 
Studei stellt fest, dass die meisten Verurteilungen wegen so 
genannter einfacher Geldwäscherei ausgesprochen wurden. Bei rund 85 
Prozent der Urteile waren die Vortaten der Geldwäscherei 
Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittel-gesetz, insbesondere der 
Drogenhandel. Weitere Vortaten waren Betrug (6 %), Diebstahl (3 %) 
und Korruption (2 %). Das Spektrum der Deliktsumme reichte von 
einigen wenigen hundert bis zu mehreren Millionen Schweizer Franken. 
Das Verhältnis der Urteile von qualifizierter zu einfacher 
Geldwäscherei beträgt 1:8,5. Der Grossteil der Urteile für 
qualifizierte Geldwäscherei erging dabei für banden- und 
gewerbsmässige Geldwäscherei, während nur wenige Verurteilungen 
wegen einer Täterschaft als Mitglied einer Verbrechensorganisation 
verzeichnet wurden.
Elf Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit mutmasslicher 
Terrorismusfinanzierung Die im Berichtsjahr 2004 eingegangen 
Meldungen in Zusammenhang mit mutmasslicher Terrorfinanzierung 
stiegen um sechs auf insgesamt elf Meldungen an. Der grösste Teil 
bezog sich wiederum auf publizierte Namenslisten. Die involvierten 
Vermögenswerte betrugen 0,12 Prozent (rund 0,9 Mio. CHF) aller im 
Jahr 2004 an die Meldestelle gemeldeten Vermögenswerte (rund 772 
Mio. CHF).
Weitere Auskünfte erteilen zwischen 14.00 bis 16.00 Uhr:
Judith Voney, Chefin MROS (deutsch und englisch): 031 325 09 88
Lorenzo Gerber, stv. Chef MROS (französisch und italienisch): 031 
323 34 52
Der Jahresbericht 2004 der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) kann 
auch auf der Website von fedpol.ch (http://www.fedpol.ch) abgerufen 
werden.

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