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Bundesamt für Justiz

BJ: 2 Millionen im Fall Taylor gesperrt BJ hat den Vollzug des Rechtshilfeersuchens an die Bundesanwaltschaft delegiert

(ots)

Bern, 23.7.2003. Auf Konten zweier Personen aus dem Umfeld des liberianischen Präsidenten Charles Taylor sind rund 2 Millionen Franken gesperrt worden. Dagegen wurden keine Konten gefunden, die direkt auf Präsident Taylor lauten. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat den Vollzug des Rechtshilfeersuchens des Spezialgerichtshofs für Sierra Leone an die Bundesanwaltschaft delegiert.

Das BJ hatte im Juni verschiedene Banken in Genf und Zürich 
angewiesen, allfällige Konten der im Rechtshilfeersuchen genannten 
Personen vorsorglich zu sperren. Gemäss Rückmeldungen der Banken 
wurden insgesamt rund 2 Millionen Franken gesperrt.
Nach der formellen Vorprüfung delegierte das BJ den Vollzug des 
Rechtshilfeersuchens an die Bundesanwaltschaft. Der 
Spezialgerichtshof ersuchte die Schweiz, die Vermögenswerte von 
Charles Taylor und von Personen aus seinem Umfeld in der Schweiz zu 
sperren und die entsprechenden Bankunterlagen zu erheben. Das 
Rechtshilfeersuchen betrifft auch die Angehörigen Taylors, Vertreter 
seines Regimes sowie verschiedene Geschäftsleute und Firmen. Der 
Spezialgerichtshof für Sierra Leone wirft Taylor vor, einer der 
Hauptverantwortlichen für die während des Bürgerkrieges begangenen 
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu sein.
Weitere Auskünfte:
Sabine Zaugg, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 77 77

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