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Staatskanzlei Luzern

Kantonsratskommission genehmigt die Änderungen der Verordnung über die Luzerner Pensionskasse und stimmt einem Nachtragskredit zu

Luzern (ots)

Die Staatspolitische Kommission (SPK) beantragt dem
Kantonsrat mehrheitlich die Genehmigung von Änderungen der Verordnung
über die Luzerner Pensionskasse (VoLUPK, B 131). Mit der Änderung der
VoLUPK will der Regierungsrat die versicherungstechnisch korrekte 
Finanzierung der Leistungen der Luzerner Pensionskasse (LUPK; 
strukturelle Massnahmen) und die Behebung der Unterdeckung durch 
Sanierungsbeiträge (konjunkturelle Massnahmen) erreichen. Die SPK hat
die Vorlage im Rahmen von drei Sitzungen, abschliessend am 6. Januar 
2010, unter dem Vorsitz von Nadia Britschgi (SVP, Ballwil) 
vorberaten.
Der Kommission stand für ihre Beratungen ein Mitbericht der 
Planungs- und Finanzkommission zur Verfügung. Es wurde auch eine 
Anhörung mit einer Personalorganisation durchgeführt. Noch vor 
Weihnachten berücksichtigte der Regierungsrat zudem vorgebrachte 
Anliegen und passte die Vorlage in Bezug auf die Dauer der 
getroffenen Massnahmen an. Gleichzeitig ergänzte er sie mit dem 
Nachtragskredit zur Umsetzung, welcher ursprünglich im Voranschlag 
2010 enthalten war.
Die SPK sieht grundsätzlich die Notwendigkeit von 
Sanierungsmassnahmen. Soweit der Deckungsgrad unter 100 Prozent 
liegt, sind diese überdies durch die Gesetzgebung über die berufliche
Vorsorge zwingend vorgeschrieben. Mühe hat ein Teil der Kommission 
damit, dass die Dauer der Massnahmen zeitlich nicht beschränkt wird. 
Der Regierungsrat hat jedoch mit seiner Korrektur sichergestellt, 
dass das Massnahmenpaket bei Erreichung eines Deckungsgrades von 100 
Prozent wieder wegfällt. Teilweise wurde auch moniert, dass die 
Anpassungen zu finanz- und versicherungstechnisch sind und die 
Personalbelange zu wenig berücksichtigen.
Aufgrund der bestehenden Zuständigkeitsordnung unterliegt nur ein 
Teil der Anpassungen der Genehmigung durch den Kantonsrat, jener 
Teil, der unmittelbar finanzielle Auswirkungen für den Kanton hat. 
Nicht unter die Genehmigungspflicht des Kantonsrates fallen dagegen 
die übrigen Änderungen wie etwa Reduktion der Alters-Kinderrenten, 
Todesfallkapital, Überwachung des finanziellen Gleichgewichts und der
Modellannahmen sowie formelle Anpassungen.
Die Vorlage wird an der Januarsession 2010 des Kantonsrates 
behandelt.

Kontakt:

Kontakt Nadia Britschgi
Präsidentin SPK
Mobile: +41/79/547'09'80

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