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Staatskanzlei Luzern

Feuerbrandbefall 2008 im Kanton Luzern tiefer als im Vorjahr

Luzern (ots)

Auch dieses Jahr ist Feuerbrand im Kanton Luzern
ein Thema. Allerdings sind wesentlich weniger Kulturen befallen, als
im letzten Jahr. Das ganze Kantonsgebiet ist aber nach wie vor in die
Befallszone eingeteilt.
Hohe Blüteninfektionsgefahr Mitte und Ende Mai, Anfangs und vor
Mitte Juni
Nach einer kühleren und trockenen Periode Ende April stiegen die
Höchsttemperaturen ab dem 2. Mai auf 22°C bis 25°C. Ab dem 8. Mai
zeigte das Prognosenmodell (Maryblyt) über das Pfingstwochenende bis
am 16. Mai praktisch täglich eine hohe Infektionsgefahr für
Blüteninfektionen an. Vom 24. Mai bis 3. Juni und am 9. und 10. Juni
bestand erneut eine hohe Blüteninfektionsgefahr.
Feuerbrand in höheren Lagen und auf spät blühenden Kernobst, Zier-
und Wildpflanzen
In diesem Jahr fielen die Tage mit hoher Infektionsgefahr auf die
Blütezeit von Quitten, spät blühenden Apfel- und Birnensorten und
Kernobst in höheren Lagen, auf Weissdorn, Vogelbeere, und speziell
auf Cotoneaster und Feuerdorn. Entsprechend sieht die
Befallssituation aus.
Die Quitten sind auf den späten Blüten mehr oder weniger
flächendeckend befallen. Ähnlich präsentiert sich die Situation bei
den Birnensorten Gelbmöstler und Egnacher Mostbirne.
Bei Birnen ist zum Teil Altbefall feststellbar, es handelt sich um
ganze Astpartien, die nun abgestorben sind. Häufig sind es
Triebinfektionen aus dem Vorjahr, die im Sommer noch nicht
feststellbar waren.
Bei den Äpfeln findet man Feuerbrand vor allem auf spät oder
extrem spät blühenden Bäumen (Blauacher Wädenswil, Menznauer Jäger,
Jakob Lebel, Gloster,...).
In den Obstkulturen ist der Befall deutlich geringer als im
Vorjahr (siehe erstmaliger Streptomycineinsatz).
Auf Weissdorn sind sowohl Altbefall (abgestorbene Astpartien) als
auch erste Blüteninfektionen (mit braunen Blütenbüscheln und braunen
Trieben, Übergang fliessend) sichtbar.
Auf Cotoneaster und Feuerdorn wurde zum Teil massiver Befall
festgestellt. Es ist in den nächsten Wochen mit sichtbaren Symptomen
zu rechnen, weil die Infektionen von Ende Mai und Anfang Juni
sichtbar werden.
Meldepflicht wahrnehmen
Jeder festgestellte Befall muss dem Feuerbrandverantwortlichen der
Gemeinde gemeldet werden. Ein Verzeichnis ist auf dem
Internetauftritt der Dienststelle Landwirtschaft und Wald lawa
abrufbar (siehe unten). Die Feuerbrandkontrollen sind im Gange.
Bewirtschafter und Private sind dazu aufgerufen, kooperativ mit den
Feuerbrandkontrolleuren zusammenzuarbeiten.
Keine Entschädigung in der Befallszone
Der Bund hat den ganzen Kanton in die Befallszone eingeteilt. Das
hat gemäss der Feuerbrandbekämpfungsstrategie des Bundes zur Folge,
dass nur noch die Kontrollen entschädigt werden. Abfindungen an die
Landwirte und Entschädigungen für Sanierungsmassnahmen im
Siedlungsgebiet entfallen. Bei den Massnahmen steht die Eindämmung
durch Rückriss, Rückschnitt mit Gerätedesinfektion und die Rodung von
stark befallenen Pflanzen im Vordergrund.
Schutzobjekte ausgeschieden - Konzentration auf das Wesentliche
Um die nachhaltige Produktion von Tafel- und Mostobst zu
gewährleisten, können auf Antrag des Bewirtschafters sogenannte
Schutzobjekte ausgeschieden werden. Ein Schutzobjekt besteht aus
mindestens 40 Aren Obstkulturen oder 50 gepflegten Hochstammbäumen.
Im Kanton Luzern wurden 130 Hochstammgärten und 100 Obstanlagen als
Schutzobjekte anerkannt. Zu jedem Schutzobjekt gehört ein Gürtel von
500 m um den Kern. Die Schutzobjekte sind online abrufbar unter der
Adresse www.geo.lu.ch/map/landwirtschaft (aktivieren Sie dazu die
Option "Schutzobjekte Feuerbrand" rechts unter
"Themen/Landwirtschaft").
Innerhalb eines Schutzobjektes inklusive Gürtel werden jährlich
mindestens zwei Kontrollen durchgeführt (Juni/Juli und
September/Oktober). Nebst der Kontrolle durch den
Feuerbrandkontrolleur oder durch das lawa ist im Kern der
Bewirtschafter verpflichtet, die Bäume zu kontrollieren und Befall zu
melden. Innerhalb von Schutzobjekten wird der Feuerbrand konsequent
bekämpft. Dabei gilt die Rettung vor allem dem Kern und nicht dem
Gürtel. Innerhalb von Schutzobjekten inkl. Gürtel werden Abfindungen
an die Landwirte und Sanierungsentschädigungen an Private bzw. an die
Gemeinden wie im Vorjahr entrichtet. Dieses Vorgehen erlaubt eine
Konzentration auf das Wesentliche und eine Reduktion der
Bekämpfungskosten.
Erstmaliger Einsatz von Streptomycin
71 Obstproduzenten haben nach eingehender Prüfung einen
Berechtigungsschein für die Anwendung von Streptomycin erhalten (dies
entspricht knapp 90% der Kernobstfläche). 53 Produzenten haben
Streptomycin eingesetzt. 16 Produzenten haben zum Teil aus ethischen
Gründen oder aus Rücksicht auf die Imker auf einen Einsatz
verzichtet, aber ein alternatives Feuerbrandbekämpfungsmittel
eingesetzt. Zwei Obstproduzenten haben trotz Berechtigung gänzlich
auf den Einsatz eines Feuerbrandbekämpfungsmittels verzichtet. Der
Einsatz erfolgte je nach Lage zwischen dem 7. und 15. Mai. Der Befall
in den Obstkulturen ist deutlich geringer als letztes Jahr. Bis jetzt
wurden 40 Aren gerodet (20 a Tafelapfel- und 20 Birnenkulturen). Auf
einer Fläche von knapp 30 ha wurde ein Rückriss angeordnet. Im
Vergleich zum Feuerbrandjahr 2007 ist das deutlich weniger. (Rodung
2007: 20.4 ha Apfel- und 4.6 ha Birnenkulturen; Rückriss auf einer
Fläche von 117 ha).
Fazit
Eine schlüssige Aussage über die Wirksamkeit von Streptomycin ist
auf Grund der fehlenden Vergleiche und der unterschiedlichen
Bedingungen nicht möglich. Die Verhinderung von Blüteninfektionen ist
nebst der Sanierung befallener Pflanzen ein wesentlicher Bestandteil
in der Feuerbrandbekämpfung. Die Rodung befallener Pflanzen um
Schutzobjekte und konsequentes Entfernen der befallenen Triebe und
die Durchsetzung der flankierenden Massnahmen ist entscheidend: das
Einhalten der Hygienemassnahmen, des Pflanzverbotes von Cotoneaster
und Lorbeermispel und des Bienenverstellverbotes während
Infektionstagen. Wir sind überzeugt, dass die grossen Anstrengungen
im letzten Jahr (Rodung von 25 ha Obstkulturen und 19'000
Hochstammbäume) in diesem Jahr positive Auswirkungen auf den
Befallsdruck haben. Mit dieser Massnahme konnte das Erregerpotential
für Blüteninfektionen auf einem tiefen Niveau gehalten werden.
Honigproben und Honiganalyse Kanton Luzern
Insgesamt waren 678 Bienenstandorte vom Streptomycineinsatz in
Obstkulturen im Kanton Luzern betroffen. Bei knapp einem Drittel der
Bienenstandorte wurde kein Honig geschleudert. Entweder hatte der
Imker keine Bienen mehr oder zuwenig Honig. Die Dienststelle
Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz des Kantons Luzern hat
444 Honigproben analysiert. Nach Honigprobeeingang haben die Imker,
bei einem negativen Resultat, innert zwei bis vier Tagen die
schriftliche Rückmeldung erhalten, dass der Honig verkauft werden
darf. Bei 5 Prozent der Proben war aufgrund der Erstanalyse Verdacht
auf Streptomycin gegeben. In der Zweitanalyse (Bestätigung) wurde
jedoch der Toleranzwert von 0.01mg/kg in keinem Fall erreicht.
Mögliche Gründe für dieses erfreuliche Resultat sind das
vorhandene Trachtangebot, insbesondere mit Raps, und die Empfehlungen
an die Obstproduzenten betreffend dem Anwendungszeitpunkt von
Streptomycin, d.h. kein Einsatz von Streptomycin während dem
Bienenflug.
Weitere Informationen finden Sie auf: www.lawa.lu.ch/feuerbrand
Beilage: Bilder (H.Hebeisen)
Feuerbrand auf Cotoneaster dammeri
   Feuerbrand auf Quitte   
   Feuerbrand auf Weissdorn
Anhänge
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6119_lawa_fb_cotoneaster.jpg
   http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6119_lawa_fb_quitte.jpg
   http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6119_lawa_fb_weissdorn.jpg

Kontakt:

Für Fragen betreffend dieser Medienmitteilung wenden Sie sich am Do,
10. Juli von 10.00-12.00 Uhr, oder von 13.30-14.30 Uhr an
Heinrich Hebeisen
Pflanzenschutz
Tel.: +41/41/925'10'42
E-Mail: heinrich.hebeisen@lu.ch

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