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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Optimierung beim Einsatz von Ersatzrichtern

Vaduz (ots/ikr) -

Das liechtensteinische Recht sieht für den Staatsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof für den Einsatz von Ersatzrichtern zwingend das so genannte "Rotationsprinzip" vor. Dieses Prinzip verhindert, dass diese Gerichte die Ersatzrichter flexibel oder entsprechend besonderer Fachkenntnisse einsetzen können. Dies führt mitunter zu Verzögerungen in der Fallerledigung, weil jener Ersatzrichter zum Zug kommt, der gerade an der Reihe ist, und nicht jener, der den Fall am effizientesten bearbeiten könnte.

Mit einem aktuell von der Regierung verabschiedeten Bericht und Antrag betreffend die Abänderung der Verfassung und des Gesetzes über den Staatsgerichtshof soll deshalb das Rotationsprinzip beim Einsatz von Ersatzrichtern abgeschafft werden. "Wir können durch diese Massnahme einen flexibleren Einsatz der Ersatzrichter ermöglichen und damit helfen, die Verfahren vor dem Staatsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof effizienter zu gestalten", so Justizministerin Aurelia Frick.

Durch die Abschaffung des Rotationsprinzips wird dieselbe Situation geschaffen wie bei den anderen liechtensteinischen Gerichten. Dem entsprechend werden künftig die Regeln über die Vertretung durch Ersatzrichter für den Staatsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof in den Geschäftsordnungen dieser Gerichte festgelegt.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Generalsekretariat
T +423 236 60 08

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