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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über genetische Untersuchungen am Menschen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Juli 2016 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über genetische Untersuchungen am Menschen verabschiedet. In Liechtenstein besteht bis anhin keine umfassende Rechtsgrundlage in diesem Bereich. Die in den letzten Jahren entwickelten Methoden und Möglichkeiten der Gentechnologie im Humanbereich sind vielschichtig und nicht zuletzt auch in rechtlicher Hinsicht sensibel, weshalb es hierzu einer gesetzlichen Regelung bedarf.

Am Vorbild des schweizerischen Bundesgesetzes vom 8. Oktober 2004 über genetische Untersuchungen beim Menschen orientiert

Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf orientiert sich an der geltenden schweizerischen Gesetzgebung sowie deren Ausführungsbestimmungen und definiert für Liechtenstein einen Standard, gemäss welchem genetische Untersuchungen beim Menschen zulässig sein sollen. Dieser Standard umfasst den Schutz der Menschenwürde, die Verhinderung von Missbräuchen und die Sicherstellung der Qualität der Untersuchungen.

Während die Schweiz seit dem Jahr 2007 die wesentlichen Aspekte der Durchführung von genetischen Analysen durch Gesetz und Verordnungen regelt, kennt Liechtenstein bis heute kaum rechtliche Grundlagen über genetische Untersuchungen beim Menschen. Lediglich das Gesetz vom 21. Juni 1989 über die Landespolizei (Polizeigesetz), der Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Rahmen der schweizerischen Informationssysteme für Fingerabdrücke und DNA-Profile sowie das zur Umsetzung dieses Staatsvertrages geschaffene Gesetz vom 14. Dezember 2005, enthalten Bestimmungen zu dieser Thematik. Der Anwendungsbereich dieser Bestimmungen beschränkt sich aber auf die erkennungsdienstlichen Massnahmen der Landespolizei sowie die Erstellung und Anwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren. Demgegenüber fehlt es Liechtenstein gänzlich an Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen genetische Untersuchungen beim Menschen ausserhalb des Polizeibereichs, also insbesondere im medizinischen Bereich, im Arbeits-, Versicherungs- und Haftpflichtbereich durchgeführt werden können.

Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf regelt deshalb einerseits, unter welchen Voraussetzungen genetische Untersuchungen beim Menschen durchgeführt werden dürfen. Andererseits beinhaltet er Bestimmungen über die Erstellung von DNA-Profilen zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung von Personen ausserhalb von erkennungsdienstlichen Massnahmen der Landespolizei sowie ausserhalb von Strafverfahren.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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