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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Berufe des Bauwesens: Regierung verabschiedet Stellungnahme

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 12. April 2016 die Stellungnahme an den Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Bauwesenberufe-Gesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Der Landtag hatte diese Änderungen in der Dezember-Sitzung 2015 in erster Lesung beraten (siehe Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag Nr. 123/2015).

Das Bauwesen-Berufe-Gesetz regelt den Zugang zum Beruf der Architekten, Fachplaner, Ingenieure und Techniker. Mit den vorgeschlagenen Abänderungen sollen Praxiserleichterungen, welche sich im Gewerberecht bewährt haben, auch für die Berufe des Bauwesens nachvollzogen werden. Die Zuständigkeit für den Vollzug des Gesetzes soll von der Kommission im Bereich des Bauwesens auf das Amt für Volkswirtschaft übergehen.

Die Stellungnahme der Regierung beantwortet Fragen der Landtagsabgeordneten, soweit diese im Zuge der ersten Behandlung im Landtag nicht oder nicht abschliessend beantwortet werden konnten. Sie erläutert unter anderem das Gewerberecht betreffende Fragen zur Bewilligungsvoraussetzung des ununterbrochenen zwölfjährigen Wohnsitzes im Inland für Drittstaatsangehörige, zur Ruhendstellung und zum Nachweis einer inländischen Betriebsstätte.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Karl-Heinz Oehri, Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 73

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