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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung beschliesst Änderung der Verordnungen zum Strassenverkehrsgesetz und zum Ordnungsbussengesetz sowie der Weisung Strassenreklame

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Dezember 2015 diverse Verordnungen zum Strassenverkehrsgesetz und zum Ordnungsbussengesetz (SSV, VRV, VTS, OBV) sowie die Anpassung der Weisung Strassenreklame genehmigt. Die Änderungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft.

Verschiedene Bestimmungen des Strassenverkehrsrechtes entsprechen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Aus diesem Grund hat die Schweiz entsprechende Anpassungen vorgenommen, welche nun von Liechtenstein nachvollzogen werden. Dabei geht es in erster Linie um die Aufhebung von veralteten Regeln sowie um die Weiterentwicklung des bestehenden Rechts. Insgesamt sind rund 50 Artikel von der Revision tangiert.

So wurden zum Beispiel veraltete Regeln für Fussgängerkolonnen aufgehoben oder eine Bestimmung, wonach Radfahrer die Pedale nicht loslassen dürfen, gestrichen. Gemessen an der zurückgelegten Distanz werden überdurchschnittlich viele tödliche Verkehrsunfälle durch Rückwärtsfahren verursacht. Daher sollen Rückwärtsfahrten nur noch dann erlaubt sein, wenn die Weiterfahrt oder das Wenden nicht möglich ist.

Deregulierung von Strassenreklame

Im Weiteren hat die Regierung mit der Anpassung der SSV und der Weisung Strassenreklame eine weitgehende Deregulierung im Bereich der Strassenreklame vorgenommen.

In Abweichung zur schweizerischen SSV wird neu das Anbringen von wegweisenden Elementen auf Strassenreklamen ermöglicht. Strassenreklame darf neu beispielsweise Pfeile mit Distanzangaben beinhalten. Abgesehen davon enthält die revidierte Weisung einen neuen Abschnitt zu LED-Anzeigetafeln. Diese waren bisher nicht in der Weisung geregelt. Damit wurde eine weitere Lockerung eingeführt. Denn die bisherige Praxis gab vor, dass ein Bildwechsel nur alle 15 Minuten erfolgen darf. Die Regelung in der Weisung erlaubt nun einen Bildwechsel alle 3 Minuten. "Diese Massnahmen dienen der Förderung des heimischen Gewerbes und sind eine Erleichterung für die Bürger", freut sich die zuständige Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer.

Die Zuständigkeit und Aufsicht über sämtliche Strassensignale und Markierungen liegt derzeit beim Amt für Bau und Infrastruktur. Künftig soll das Anbringen und Entfernen sowie das Unterhalten von Signalen und Markierungen auf Gemeindestrassen der jeweiligen Standortgemeinde übertragen werden. Damit werden personelle Ressourcen und Ausgaben für den Unterhalt seitens des Amtes für Bau und Infrastruktur eingespart.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Jeannine Preite-Niedhart
T +423 236 60 93

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