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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Stärkung des Fondsplatzes - Abänderung des AIFMG

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 28. April den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) verabschiedet. Im Rahmen von ersten Anträgen auf Umwandlung von Investmentunternehmen in AIF wurde eine Überregulierung in der Übergangsbestimmung des Art. 185 AIFMG festgestellt, welche die Regierung bereinigen möchte. Damit kann der Verwaltungs- und Kostenaufwand für die Fondsgesellschaften reduziert und die Wettbewerbsfähigkeit des liechtensteinischen Fondsplatzes gestärkt werden.

Ebenfalls soll die Bearbeitungsfrist für die FMA beim Autorisierungsverfahren praxisgerecht von 10 auf 20 Arbeitstage erhöht werden und eine Korrektur im Hinblick auf die Qualifikation von Wirtschaftsprüfern für die Tätigkeit im Rahmen des AIFMG und des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) erfolgen.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Bericht und Anträge) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Katja Gey, Leiterin Stabstelle für internationale Finanzplatzagenden
T +423 236 60 55

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