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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung passt Waffenverordnung an

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 25. Februar 2014 die Abänderung der Waffenverordnung genehmigt. Die Anpassung der Verordnung wurde notwendig, da der Schweizer Bundesrat die Liste der Staaten, deren Staatsangehörige einem Waffenverbot unterliegen, überprüft und dabei festgestellt hat, dass Kroatien und Montenegro die Kriterien nicht mehr erfüllen und daher von der Liste zu streichen sind. Auch Liechtenstein kennt im Einklang mit dem schweizerischen Waffenrecht ein solches Waffenverbot für Angehörige bestimmter Staaten. Dieses dient einerseits der Wahrung der inneren Sicherheit Liechtensteins und andererseits der Unterbindung eines ungewollten Waffentourismus, der aufgrund der offenen Grenzen und dem Regelungsgefälle zur Schweiz möglich wäre. Analog zur Schweiz wird deshalb auch in Liechtenstein das bisherige Waffenverbot für Staatsangehörige von Kroatien und Montenegro aufgehoben. Gleichzeitig werden einzelne Bestimmungen der Waffenverordnung aufgrund der zwischenzeitlich gemachten praktischen Erfahrungen angepasst. Die Abänderung der Waffenverordnung tritt per 15. März 2014 in Kraft.

Kontakt:

Landespolizei
Bruno Gstöhl
T +423 236 78 39

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