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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abänderung Kundmachungsgesetz: Bericht und Antrag verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 22. November 2011 den Bericht und Antrag zur Abänderung des Kundmachungsgesetzes verabschiedet. "Die Informationsbeschaffung verlagert sich immer mehr in Richtung Internet. Diese Entwicklung ist auch im juristischen Bereich zu beobachten", erklärte Regierungschef Klaus Tschütscher. Die Vorlage soll im Dezember in erster Lesung im Landtag behandelt werden.

Rechtswirksame elektronische Kundmachung

Die Regierungsvorlage soll die Rechtsgrundlage für die rechtswirksame elektronische Kundmachung von Rechtsvorschriften im Landesgesetzblatt sowie die Herausgabe eines elektronischen Amtsblattes im Internet schaffen.

Elektronische Landesgesetzblätter

Die Landesgesetzblätter werden bereits seit mehreren Jahren tagesaktuell im Internet zum Abruf bereitgehalten, dieser Entwicklung wird nunmehr Rechnung getragen. Die elektronische Kundmachung der Landesgesetzblätter soll künftig die Kundmachung in Papierform ersetzen.

Elektronisches Amtsblatt

Auch amtliche Kundmachungen sollen in Zukunft mit der Einführung des elektronischen Amtsblattes im Internet veröffentlicht werden. "Jede Art von Information kann über das Internet weltweit ein sehr grosses Publikum erreichen. Die elektronische Kundmachung wird die Informationsbeschaffung nicht nur erleichtern sondern auch beschleunigen", so Regierungschef Klaus Tschütscher.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Andreas Fuchs, Mitarbeiter der Regierung
T +423 236 74 24

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