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Fürstentum Liechtenstein

pafl: AHV-Verordnung erlassen

Vaduz (ots)

Vaduz, 22. Dezember (pafl) - Die Regierung hat die
Änderungen der Verordnung zum Gesetz über die Alters- und 
Hinterlassenenversicherung genehmigt. Die Abänderung basiert auf dem 
neuen Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und die 
Insolvenzentschädigung.
Am 1. Januar 2011 tritt das Gesetz über die 
Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung in Kraft. 
Gemäss diesem Gesetz gilt die Arbeitslosenentschädigung als 
massgebender Lohn im Sinne des Gesetzes über die Alters- und 
Hinterlassenenversicherung. Da die bisherige Alters- und 
Hinterlassenenversicherungsverordnung unter anderem bestimmt, dass 
Versicherungsleistungen bei Arbeitslosigkeit - mit Ausnahme der 
Arbeitslosenentschädigung bei Ganzarbeitslosigkeit - nicht zum 
Erwerbseinkommen zählen, war die Verordnung entsprechend anzupassen.

Kontakt:

Ressort Soziales
Cornelia Marxer / Marion Hartmann
T +423 236 61 79 / +423 236 76 74

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