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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neues Staatspersonalgesetz

(ots)

Vaduz, 14. Februar (pafl) -

Die Regierung hat einen
Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über das 
Dienstverhältnis des Staatspersonals zuhanden des Landtags 
verabschiedet. Zielsetzung des neuen Personalrechts ist es, eine 
umfassende und übersichtliche Ordnung des öffentlichen Dienstrechts 
zu schaffen, das den Anforderungen an eine moderne Verwaltung 
entspricht und die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
angemessen berücksichtigt.
Mit dem vorgeschlagenen neuen Staatspersonalgesetz können 
zahlreiche Lücken im Bereich des öffentlichen Dienstrechtes 
geschlossen werden. Das Gesetz enthält ausführliche Vorschriften 
über das Anstellungsverfahren und die Beendigung des 
Dienstverhältnisses sowie über die Rechte und Pflichten der 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wichtigste Neuerungen gegenüber 
dem bisherigen Beamtengesetz sind unter anderem:
- Im Gesetzesentwurf werden erstmals Zielsetzungen der 
Personalpolitik des Staates formuliert. 
- Im Gegensatz zur heutigen Regelung bedarf es für den Erlass des 
Stellenplanes keiner Genehmigung des Landtages mehr. Der Stellenplan 
muss sich allerdings nach den finanziellen Vorgaben im 
Landesvoranschlag richten, sodass die finanzpolitischen 
Zuständigkeiten des Landtages gewahrt bleiben. Dies erfordert die 
Abänderung von Artikel 106 der Verfassung. 
- Mit dem vorliegenden Gesetz wird der Begriff des Beamten, welcher 
nach Auffassung der Regierung nicht mehr zeitgemäss ist, definitiv 
abgeschafft. Somit erfolgt eine Gleichbehandlung aller 
Staatsangestellten. 
- Mit dem neuen Personalgesetz wird eine Probezeit eingeführt, 
welche für die ersten drei Monate des Dienstverhältnisses gilt. 
- Im Gesetzesentwurf wird der Anspruch auf eine Abfindung in 
bestimmten Fällen gesetzlich verankert. 
- Es werden ebenfalls erstmals die Mitwirkungsrechte der 
Angestellten sowie des Personalverbandes festgeschrieben. 
- Der Entwurf enthält neu Datenschutzregelungen in Bezug auf die 
Bearbeitung und Bekanntgabe von Personendaten, die Aufbewahrung der 
Daten nach einem Austritt aus dem Staatsdienst sowie die Rechte der 
Angestellten. 
- Das bisher im Gesetz verankerte aufwändige und langwierige 
Disziplinarverfahren wird ersetzt durch einfachere Bestimmungen, 
welche bei Verletzung von gesetzlichen und dienstrechtlichen 
Pflichten zur Anwendung gelangen. Das vorgeschlagene Verfahren ist 
im Gegensatz zur heute im Beamtengesetz enthaltenen Lösung 
einfacher. Trotzdem ist der Schutz der betroffenen Arbeitnehmerinnen 
und Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Massnahmen gewährleistet, 
indem ein Anhörungs- und Beschwerderecht gegeben ist. Die neuen 
Bestimmungen ermöglichen es dem Arbeitgeber aber auch, auf 
unhaltbare Zustände rascher reagieren zu können. 
- Neu eingefügt im Personalrecht werden auch Bestimmungen in Bezug 
auf das Verfahren bei Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis sowie 
das Verfahren vor der Personalkommission. 
- Die Zuständigkeiten der Amtsstellenleiterinnen und 
Amtsstellenleiter werden definiert, unter anderem in Bezug auf die 
Zuweisung neuer Aufgaben und im Hinblick auf den Erlass von 
Massnahmen zur Sicherung des Aufgabenvollzuges.

Kontakt:

Regierungssekretär
Norbert Hemmerle
Tel.: +423/236 60 06

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