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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Einsatz von Generika soll gefördert werden

Vaduz, 25. August (pafl) -

(ots)

Tieferer Selbstbehalt bei Generika gegenüber Originalmedikamenten

Anlässlich ihrer Sitzung vom 23.
August 2006 hat die liechtensteinische Regierung verschiedene 
Abänderungen der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung 
beschlossen. Ziel dieser Änderungen ist es unter anderem, den 
Einsatz von Generika-Medikamenten in Liechtenstein zu fördern. So 
soll gemäss Beschluss der Regierung der Selbstbehalt bei 
Originalmedikamenten, die durch wirkungsgleiche Generika ersetzt 
werden können, ab 1. Januar 2007 höher liegen als bei gleichwertigen 
Generika.
Gemäss der von der Regierung auf Antrag von Regierungsrat und 
Gesundheitsminister Martin Meyer beschlossenen Abänderung der 
Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung liegt analog zur 
Schweiz der Selbstbehalt bei Originalarzneimitteln künftig höher als 
bei Generika. So soll der Selbstbehalt für Originalmedikamente 
gemäss Entscheidung der Regierung künftig auf 20 Prozent der die 
Franchise übersteigenden Kosten festgesetzt werden. Demgegenüber 
beträgt der Selbstbehalt von Generika lediglich 10 Prozent der die 
Franchise übersteigenden Kosten.
Information durch den Arzt
Der behandelnde Arzt, der Chiropraktiker oder der Apotheker 
müssen gemäss Verordnung den Patienten darüber informieren, wenn in 
der so genannten Spezialitätenliste mindestens ein mit dem 
Originalarzneimittel austauschbares Generikum aufgeführt ist. Dabei 
kommt in Liechtenstein dieselbe Spezialitätenliste zur Anwendung wie 
in der Schweiz. Diese Liste mit Originalmedikamenten und jeweiligen 
Generika wird von den Schweizer Behörden geführt und regelmässig 
aktualisiert.
Wenn gemäss Spezialitätenliste ein gleichwertiges Generikum 
verfügbar ist, so hat der Patient die Wahl, ob er das 
Originalarzneimittel bei einem Selbstbehalt von 20 Prozent oder das 
Generikum bei einem Selbstbehalt von 10 Prozent anwenden möchte.
Wenn der behandelnde Arzt dem Patienten aus medizinischen Gründen 
ein Originalarzneimittel verschreibt obwohl ein gleichwertiges 
Generikum verfügbar wäre, beträgt der Selbstbehalt ebenfalls 
lediglich 10 Prozent.
Was sind Generika?
Generika sind sogenannte 'Nachahmer-Medikamente', die in ihrer 
Zusammensetzung, Menge, Dosierung und teils auch Form dem 
Originalpräparat entsprechen. Generika sind in der Regel deutlich 
billiger als das Originalprodukt und kommen dann zum Einsatz, wenn 
nach ca. 20 Jahren die Patente der Originalprodukte abgelaufen sind. 
Durch die Anwendung von qualitativ gleichwertigen Generika-Produkten 
können die Arzneimittelkosten im Gesundheitswesen gesenkt werden.
Gegenwärtig werden in der Schweiz über 100 rezeptpflichtige 
Generika und zahlreiche rezeptfreie Generika angeboten. Eingesetzt 
werden Generika in den unterschiedlichsten Bereichen wie 
beispielsweise Herz/Kreislauf, Schmerz, Entzündungen, Asthma, 
Erkältungen oder auch Diabetes.

Kontakt:

Karin Zech
Ressort Gesundheit
+423 236 60 10

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