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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Heimtierausweis für Reisen in EU verfügbar

(ots)

Vaduz, 6. Dezember (pafl) -

Der neue Heimtierausweis für
Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen in die Länder der Europäischen 
Union (EU) ist ab sofort bei Tierärzten und Tierärztinnen 
erhältlich. Damit wird das Reisen mit Heimtieren auch unter den 
verschärften Einreisebestimmungen der EU wieder leichter. Mit dem 
Heimtierausweis, einer gültigen Tollwutimpfung und einer 
Kennzeichnung mit Mikrochip oder Tätowierung ist der Grenzübertritt 
in die EU möglich.
Auf den 1. Oktober 2004 hatte die EU ihre Einreisebestimmungen für 
Hunde, Katzen und Frettchen verschärft. Zufolge des noch nicht 
verfügbaren Heimtierausweises bedurfte es in den vergangenen Wochen 
einer amtlich beglaubigten Veterinärbescheinigung für den 
Grenzübertritt. Der Heimtierausweis ersetzt diese Bescheinigung und 
auch den bisherigen Impfpass. Die Bescheinigung kann allerdings bis 
zum Ablauf ihrer Gültigkeit, es sind dies 4 Monate ab Visum durch 
das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, weiterhin 
benutzt werden. Tiere, die nicht ins Ausland reisen, brauchen den 
neuen Heimtierausweis nicht.
Die Länder Schweden, Norwegen, Irland, das Vereinigte Königreich 
sowie Malta behalten vorderhand ihre Sonderbestimmungen. Generell 
sollten sich daher Reisende rechtzeitig vor der Abreise über die 
Bestimmungen informieren. Dies ist möglich bei ihrem Tierarzt oder 
ihrer Tierärztin, beim Amt für Lebensmittelkontrolle und 
Veterinärwesen, auf der Webseite des Bundesamtes für Veterinärwesen 
oder im Reiseland selbst.
Wie bisher ist für Reisen mit Heimtieren eine Tollwutimpfung nötig. 
Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt 
sein und darf nicht länger als 12 Monate zurück liegen. Die 30- 
tägige Wartefrist fällt bei jährlich nachgeimpften Tieren.
Für die Ein- oder Rückreise mit Heimtieren nach Liechtenstein 
ergeben sich keine Änderungen. Wer allerdings mit Hund oder Katze in 
ein "Tollwut-Land" reist, dazu gehören neben anderen die meisten der 
neuen EU-Mitgliedstaaten, braucht für die Rückreise eine Bewilligung 
vom Bundesamt für Veterinärwesen. Diese ist mehrere Wochen vor der 
Abreise zu beantragen. Ihre allfälligen Fragen werden gerne vom Amt 
für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen beantwortet.

Kontakt:

Amt für Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Tel. +423 236 73 11
Sabine.Toth@alkvw.llv.li

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