euro adhoc: AvW Invest AG / Sonstiges / GERICHTSENTSCHEID ZUGUNSTEN VON AVW: BESCHLAGNAHMUNGEN MÜSSEN AUFGEHOBEN WERDEN GERICHTSENTSCHEID ZUGUNSTEN VON AVW: BESCHLAGNAHMUNGEN MÜSSEN AUFGEHOBEN WERDEN
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. Unternehmen 27.02.2009 Das OLG Graz hat mit Beschluss vom 19.2.2009 rechtskräftig festgestellt, dass die Beschlagnahmungen der Grundstücke der AvW Invest AG zu ...