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FMA Österreichische Finanzmarktaufsicht

EANS-News: FMA Österreichische Finanzmarktaufsicht
Bekanntmachung gemäß § 116 Abs 6 BaSAG

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Unternehmen/Maßnahme der FMA

Die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß Bundesgesetz zur
Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) teilt mit, dass hinsichtlich der
HETA Asset Resolution AG die Voraussetzung des Ausfalls oder wahrscheinlichen
Ausfalls im Sinne des § 49 Abs 1 Z 1 BaSAG und die Voraussetzung des § 49 Abs 1
Z 2 BaSAG, dass der Ausfalls innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens durch
alternative Maßnahmen der Privatwirtschaft oder anderer Aufsichtsmaßnahmen nicht
abgewendet werden kann, vorliegen.

Die FMA hat eine unabhängige Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
der HETA Asset Resolution AG in Auftrag gegeben, die die Basis für die
Erstellung eines Abwicklungsplans bilden wird. Die FMA schiebt gemäß § 58 Abs. 1
Z 10 BaSAG als vorbereitende Maßnahme für eine mögliche Abwicklung die
Fälligkeit bzw. Zinszahlungen der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten des
Unternehmens mit sofortiger Wirkung bis zum 31.5.2016 auf.
 
Das Maßnahmenedikt mit einer Liste der betroffenen berücksichtigungsfähigen
Verbindlichkeiten ist abrufbar unter https://www.fma.gv.at/de/sonderthemen/
bankenabwicklung/edikte.html
 
Für Rückfragen bezüglich der einzelnen Emissionen verweisen wir auf die
Emittentin.

Rückfragehinweis:
Dr. Valentin Unterkircher
HETA Resolution AG
Investor Relations
+43 (0) 50209-2841 
holding@heta-asset-resolution.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Unternehmen: FMA Österreichische Finanzmarktaufsicht 
             Otto-Wagner-Platz  5
             A-1090 Wien
Telefon:     +43(1)249 59-0
FAX:         +43(1)249 59-5499
Email:        fma@fma.gv.at 
WWW:      www.fma.gv.at
Branche:     Wirtschaft & Finanzen
ISIN:        -
Indizes:     
Börsen:      
Sprache:    Deutsch