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TarMed: Die Schweizerische Gesellschaft für Orthopädie empfiehlt den Ausstand

Montreux (ots)

TarMed aus Sicht einer bedrohten Fachgesellschaft
Der TarMed im UV-, IV- und MV-Bereich wird am 1.
Mai 2003 eingeführt. Als eine der gefährdeten Fachgesellschaften hat
die Schweizerische Gesellschaft für Orthopädie SGO wiederholt darauf
hingewiesen, dass eine Einführung nur stattfinden kann, wenn mit der
SGO eine Übergangsvereinbarung unterzeichnet ist.
In Anbetracht der existentiellen Gefährdung der orthopädischen
Chirurgie durch die Einführung des Tarmed (die Mehrzahl der
Korrektur-Anträge in bezug auf orthopädische Leistungen wurden nicht
berücksichtigt)  sowie der Tatsache, dass bis heute keine
Übergangsvereinbarung unterzeichnet wurde und die Einführung  in den
Spitälern nicht zum gleichen Zeitpunkt wie in den Praxen erfolgt,
obwohl in der Ärztekammer der FMH anlässlich der Urabstimmung dies
versprochen wurde,  hat der Vorstand der SGO am 29. März 2003 die
Mitglieder zu einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung nach
Bern eingeladen mit dem Ziel, die Konsequenzen dieses neuen
Tarifwerkes aufzuzeigen und den Inhalt des Vertrages inkl. Anhängen
im UV-, IV- und MV-Bereich zu erläutern.
Die Analyse hat gezeigt, dass der Tarmed für die
orthopädisch-chirurgische Tätigkeit  keine betriebswirtschaftliche
Grundlage darstellt, die Fallkosten-Stabilisierung mit monatlich
wechselnden Taxpunktwerten eine wirtschaftliche Planungsunsicherheit
bedeutet, der dem Tarmed zugrunde liegende Vertrag mit seinen
Anhängen eine komplizierte Überregulierung des ärztlichen Alltags zur
Folge hat und die Kernkompetenzen der Fachgesellschaften
(Weiter-/Fortbildung, Qualitätsmanagement) in unzulässigerweise durch
den Tarif fremdbestimmt werden.
Aufgrund dieser Feststellungen haben  330 orthopädische Chirurgen
(Wahlbeteiligung von 68% der 509 ordentlichen Mitglieder)
beschlossen, keine schriftliche Beitrittserklärung* zum
Tarmed-Vertrag abzugeben.
Als direkte daraus resultierende Massnahme hat die
Mitgliederversammlung die Honorar- und Tarifkommission der SGO
beauftragt, unverzüglich einen betriebswirtschaftlichen
orthopädischen Tarif auszuarbeiten, welcher erlaubt, mit den
Versicherern direkte Verhandlungen aufzunehmen.
Der Vorstand der SGO
   - Prof. Dr. med. Michel Dutoit, Präsident
   - Dr. med. Jürg Knessl, Vizepräsident
   - Dr. med. Heinz Bereiter, Pastpräsident
   - Dr. med. Thomas Kehl, Sekretär
   - Dr. med. Thomas Böni, Aktuar
   - Dr. med. Hans-Peter Sieber, Quästor
   - Dr. med. Charles Freuler, Beisitzer
   - Prof. Dr. med. Pierre Hoffmeyer, Beisitzer
   - Dr. med. Carlo De Simoni, Beisitzer
   - Dr. med. Jean Stalder, Beisitzer
* Art. 26.2 des Tarif-Vertrages TarMed zwischen den Versicherern
gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung vertreten durch die
Medizinal-Tarifkommission UVG (MTK), dem Bundesamt für
Militärversicherung (BAMV), der Invalidenversicherung, vertreten
durch das Bundesamt für Sozialversicherung und der Verbindung der
Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) vom 28.12.2001 lautet: "Der
Beitritt der bisherigen UV-,-MV-, IV- Vertragsärzte erfolgt durch
deren schriftliche Erklärung gegenüber der FMH."

Kontakt:

Dr. Catherine Perrin
Office SGO-SSO
15, avenue des Planches
CH-1820 Montreux
Tel. +41/21/963'21'39
Fax +41/21/963'21'49
mailto:sgo-sso@bluewin.ch
Internet: http://www.sgosso.ch