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Stichting Converium Securities Compensation Foundation

Eine Erklärung der Stichting Converium Securities Compensation Foundation über das Converium-Verfahren.

Niederlande (ots/PRNewswire)

Die folgende Erklärung wird von der Stichting Converium Securities Compensation Foundation zum Converium-Fall herausgegeben.

ANKÜNDIGUNG EINER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG

AN: ALLE NATÜRLICHEN PERSONEN UND JURISTISCHEN PERSONEN UND ANDERE NICHT RECHTSFÄHIGE PERSONEN, DIE WÄHREND DES ZEITRAUMS VOM 7. JANUAR 2002 BIS EINSCHLIESSLICH DEN 2. SEPTEMBER 2004 ("RELEVANTER ZEITRAUM") AKTIEN AM KAPITAL DER CONVERIUM HOLDING AG AN DER SWX SWISS WERTPAPIERBÖRSE ODER AN IRGENDEINER ANDEREN WERTPAPIERBÖRSE AUSSERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA GEKAUFT ODER AUF ANDERE WEISE ERWORBEN HABEN UND DIE NICHT ZUM ZEITPUNKT DES ANKAUFS ODER ERWERBS IN DEN VEREINIGTEN STAATEN IHREN GESCHÄFTSSITZ ODER WOHNSITZ HATTEN ("NICHT AMERIKANISCHE AKTIONÄRE")

WIR BITTEN SIE, KENNTNIS DAVON ZU NEHMEN, DASS SCOR Holding (Switzerland) AG (früher: Converium Holding AG) ("Converium") und Zurich Financial Services Ltd ("ZFS") im Juli 2010 Vergleichsverträge (die "Verträge") mit der Stichting Converium Securities Compensation Foundation (die "Stiftung") und mit dem Vereniging VEB NCVB ("VEB") geschlossen haben, die den vorstehend genannten nicht amerikanischen Aktionären eine Vergütung zusprechen. Ferner haben die Parteien einen gemeinsamen Antrag beim Gerichtshof in Amsterdam ("der Hof") in den Niederlanden eingereicht, die Verträge in Bezug auf alle nicht amerikanischen Aktionäre für verbindlich erklären zu lassen.

Durch Verfügung vom 12. November 2010 hat der Hof vorläufig entschieden, dass er zuständig ist, über den Antrag zu entscheiden und ferner entschieden, dass die Beteiligten sich hierzu mittels einer Widerspruchsschrift oder während der mündlichen Verhandlung äussern können.

Der Hof hat bestimmt, dass die mündliche Verhandlung über den Antrag auf Verbindlichkeitserklärung der Verträge am 3. Oktober 2011 um 10 Uhr im Justizpalast, Prinsengracht 436, Amsterdam, Niederlande, stattfindet und notfalls am nächsten Tag fortgesetzt wird. Die Sitzung findet auf Niederländisch statt.

Wenn der Hof die Verträge durch unwiderrufliche Verfügung für verbindlich erklärt und wenn die Verträge nicht beendet werden, wird eine Vergütung für alle nicht amerikanischen Aktionäre, die dafür in Betracht kommen, zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe der Vergütung beträgt brutto insgesamt 58.400.000 USD (40.000.000 USD von Converium und 18.400.000 USD von ZFS) (abzüglich der Anwaltshonorare und anderer Ausgaben). Die Vergütung wird nach den Bestimmungen des Verteilungsplans der Verträge (Anlage C) ausgezahlt werden.

Wenn der Hof die Verträge durch unwiderrufliche Verfügung für verbindlich erklärt und die Verträge nicht beendet werden, erlöschen alle Forderungen nicht amerikanischer Aktionäre bezüglich ihrer Ankäufe von Converium Aktien während des relevanten Zeitraums (endgültiger Erlass), ausser wenn diese rechtzeitig eine schriftliche Mitteilung einreichen, dass sie nicht an die Verträge gebunden sein wollen (eine "opt-out Mitteilung").

Es ist zur Zeit noch nicht möglich, einen Forderungsnachweis oder eine opt-out Mitteilung einzureichen. Wenn die Verträge für verbindlich erklärt werden, werden die Parteien in einer separaten Ankündigung Informationen auf einer Weise veröffentlichen, die mit dieser Ankündigung zu vergleichen ist, die darlegen, auf welche Art und Weise eine Vergütung nach Massgabe der Verträge beantragt werden kann und auf welche Art und Weise eine opt-out Mitteilung eingereicht werden kann, sowie innerhalb welcher Fristen diese Handlungen vorgenommen werden können.

Nicht amerikanische Aktionäre, die gegenüber dem Antrag auf Verbindlicherklärung der Verträge Widerspruch einlegen wollen, können eine Widerspruchsschrift bei der Geschäftsstelle des Hofs einreichen, spätestens am 22. August 2011. Diese Widerspruchsschrift muss auf Niederländisch abgefasst werden und (7 Exemplare) von einem in den Niederlanden zugelassenen Anwalt unterzeichnet und eingereicht werden.

Nicht amerikanische Aktionäre und andere Beteiligte, die dazu berechtigt sind, dürfen auch an der Sitzung teilnehmen, um entweder persönlich oder von einem Anwalt adäquat vertreten, das Wort zu führen. Wenn Sie in der Sitzung das Wort in einer anderen Sprache als auf Niederländisch führen möchten, müssen Sie dafür sorgen, dass ein Dolmetscher anwesend ist, um Ihren gesprochenen Text auf Niederländisch zu übersetzen. Wenn Sie oder Ihr Anwalt im Zusammenhang mit Ihrem Widerspruch das Wort führen möchten, muss Ihr Anwalt den Hof schriftlich davon benachrichtigen, spätestens am 5. September 2011. Auch wenn Sie keine Widerspruchsschrift einreichen und auch wenn Sie nicht an der Sitzung teilnehmen, sind Sie berechtigt, später einen Forderungsnachweis einzureichen oder später zu erklären, nicht an die Verträge gebunden sein zu wollen ("opt-out").

Sie können ein Exemplar einer umfassenderen Ladung für die mündliche Verhandlung erhalten, indem Sie eine E-Mail schicken an questions@converiumsettlements.com, oder folgende Telefonnummern wählen + 1 614 5690291, oder + 1 800 77686266 (gratis von der Schweiz aus, wie auch von dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Deutschland, Italien und den Niederlanden aus), oder die Nummer 1 (800) 9606659 (gratis von den Vereinigten Staaten aus), oder indem Sie eine der folgenden Websites besuchen: www.converiumsettlement.com; www.converiumsettlements.com; www.blbglaw.com; www.srkw-law.com; www.cohenmilstein.com; oder www.veb.net. Der Antrag und die Verträge werden auch in diese Websites aufgenommen werden. Wenn Sie weitere Informationen über die Vergleiche möchten, können Sie auch dem Verwalter der Vergleiche Ihre Kontaktdaten zukommen lassen (Converium Holding AG International Settlement, p.A. The Garden City Group, Inc., PO Box 9616, Dublin, OH 43017-4916, Vereinigte Staaten, E-Mail: questions@converiumsettlements.com) oder indem Sie eine der vorgenannten Telefonnummern wählen. Ausserdem sind diese Dokumente, wie auch Protokolle der Sitzung, auf der Website des Hofs (www.rechtspraak.nl) einzusehen und - nach schriftlicher Anforderung - bei der Geschäftsstelle der Handelsabteilung des Hofs (Gerichtshof Amsterdam, Postfach 1312, 1000 BH Amsterdam, Niederlande, zu Händen von Frau Magister M. van Vuuren mit dem Geschäftszeichen 200.070.039/01).

Kontakt:

Rob Okhuijsen, +31-6-262-16-773,r.okhuijsen@okhuijsencommunicatie.nl