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Media Service: Keine Diskriminierung durch Schweizer Fernsehen

Bern (ots)

Der Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT (VgT) gelangte mit zwei Beschwerden an die UBI. Er machte geltend, das Schweizer Fernsehen würde ihn seit mehr als 10 Jahren aus politisch-weltanschaulichen Gründen zensurieren. So hätte das Schweizer Fernsehen nicht über drei Entscheide des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) berichtet, in welchen die Schweiz verurteilt worden sei. Hintergrund bildete ein im Schweizer Fernsehen nicht ausgestrahlter Werbespot des VgT gegen tierquälerische Nutztierhaltung. Der EGMR erachtete das Verbot der Ausstrahlung des Werbespots als nicht vereinbar mit der Meinungsäusserungsfreiheit, was zur mehrmaligen Verurteilung der Schweiz führte.

Die UBI trat auf die beiden Eingaben des VgT zuerst nicht ein, weil sie die Beschwerdevoraussetzungen als nicht erfüllt erachtete. Die dagegen erhobenen Beschwerden hiess das Bundesgericht gut. Es befand, dass eine Diskriminierung des VgT durch das Schweizer Fernsehen nicht ausgeschlossen werden könne und wies die UBI deshalb an, die Eingaben als Zugangsbeschwerden inhaltlich umfassend zu prüfen.

Eine Diskriminierung würde vorliegen, wenn das Schweizer Fernsehen den VgT ausschliesslich aus politisch-weltanschaulichen Motiven und ohne sachliche Gründe von der Berichterstattung ausgeschlossen hätte. Die Prüfung der UBI hat ergeben, dass das Schweizer Fernsehen im relevanten Zeitraum (1998 - Juli 2009) drei deutschsprachige Beiträge im Zusammenhang mit dem VgT ausgestrahlt hat. Namentlich hat es in der Hauptausgabe der Nachrichtensendung "Tagesschau" auch einen kurzen Beitrag über den ersten und wegweisenden Entscheid des EGMR gezeigt.

Im Vergleich mit anderen schweizerischen Tierschutzorganisationen wurde der VgT im Programm des Schweizer Fernsehens nicht in offensichtlicher Weise benachteiligt. Einige wenige in der Schweiz tätige Tierschutzorganisationen hat das Schweizer Fernsehen im fraglichen Zeitraum etwa gleich viel erwähnt wie der VgT, andere gar nicht. Nur über den Schweizer Tierschutz STS wurde, insbesondere auch aufgrund dessen politischer Arbeit (z.B. Volksinitiativen), weit mehr berichtet als über den VgT.

Für die relativ geringe Anzahl von Beiträgen über den VgT im Programm des Schweizer Fernsehens gibt es neben der Konkurrenzsituation unter den Tierschutzorganisationen weitere sachliche Gründe. Zu verweisen ist namentlich auf die beschränkte Sendezeit, was eine beträchtliche Selektion bei der Behandlung von Themen in Radio und Fernsehen erfordert. Ebenfalls zu berücksichtigen ist die sich verändernde Relevanz der Tätigkeit von Organisationen für die Medienberichterstattung und die Programmautonomie der Veranstalter, welche die Freiheit in der Themenwahl umfasst.

Eine allenfalls stillschweigende Weisung des Schweizer Fernsehens, den VgT zu boykottieren, konnte die UBI im Übrigen nicht nachweisen. Etwas unglücklich formulierte Aussagen eines ehemaligen Chefredaktors über den Präsidenten des VgT können im Kontext betrachtet nicht schon als Weisung mit diskriminierendem Charakter gedeutet werden.

Das Schweizer Fernsehen hat aus den erwähnten Gründen den VgT nicht diskriminiert oder ihm auf andere Weise den Zugang zum redaktionellen Teil des Programms rechtswidrig verweigert. Die UBI hat die Beschwerden daher mit 8:0 bzw. 7:1 Stimmen abgewiesen. Die Entscheide der UBI können beim Bundesgericht angefochten werden.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird durch Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.

Kontakt:

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)
Pierre Rieder, Leiter Sekretariat
Postfach 8547
3001 Bern
Tel. 031 322 55 38/33
Fax 031 322 55 58
http://www.ubi.admin.ch

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