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Schweiz. Markenartikelverband Promarca

Nachahmer haben freie Bahn: Schweizer Gerichte schützen Markenprodukte nicht vor Rufausbeutung
Dies deckt Promarca an der Pressekonferenz des "Tag der Marke" auf

Bern (ots)

Konsumenten bezeichnen Markenprodukte als qualitativ
hochwertig, vertrauenswürdig und innovativ. Ein Ruf, den Nachahmer 
immer wieder ausnutzen, indem sie sich mit ihren Produkten stark an 
Originale anlehnen. Trotzdem wenden Schweizer Gerichte die 
Vorschriften zur Bekämpfung von Rufausbeutung nicht an und verwehren 
Markenherstellern damit nicht nur Schutz, sondern gefährden den 
Innovationsstandort Schweiz. Der Schweizerische Markenartikelverband 
Promarca fordert deshalb, die Rechtspraxis zu ändern, zukünftig 
entschiedener gegen Rufausbeutung vorzugehen und sich an der 
europäischen Rechtsprechung zu orientieren.
Die Hersteller bauen ihre Marken in der Schweiz unter grossen 
Anstrengungen auf. Sei es durch Forschung&Entwicklung, Marketing oder
Listungsgelder an den Handel, die Etablierung einer Marke kostet 
Arbeit, Geld - und ein dickes Fell. Denn kaum ist eine Marke 
erfolgreich, treten Nachahmer auf den Plan, um ohne Gegenleistung von
der Aufbauarbeit zu profitieren. Sie lehnen ihre Produkte mit 
ähnlicher Verpackung, Form- und Farbgebung so stark an die Originale 
an, dass sie dem Konsumenten suggerieren, `gleich gut wie´ das 
Original zu sein. Promarca-Präsident Dr. Alexander Jost kritisiert: 
"Damit beuten Nachahmer Markenwerte wie hohe Qualität, Emotion und 
Innovation schamlos aus. Eine unfaire Praktik, mit der auch der 
Konsument hinters Licht geführt wird. Schliesslich bieten 
Nachahmungen in Realität niemals dasselbe wie das Originalprodukt, 
egal ob von der Qualität oder den Inhaltsstoffen her." Eine 
Trendwende ist laut den Geschäftsführern der 
Promarca-Mitgliedsunternehmen nicht absehbar. 34 Prozent gehen laut 
einer Umfrage davon aus, dass ihre Produkte in Zukunft "zunehmend bis
stark zunehmend" von Nachahmungen und Kopien betroffen sein werden. 
Eine Gefahr für den Innovationsstandort Schweiz, denn werden 
Missbräuche nicht gezielt bekämpft, schwindet der Anreiz für 
Unternehmen, in neue Produkte zu investieren und diese auf den Markt 
zu bringen.
Schweizer Rechtsprechung ist inkonsequent
Zwar kennt die Schweiz grundsätzlich Vorschriften zur Bekämpfung 
von Rufausbeutung, doch wenden die Gerichte sie nicht an. In den 
letzten Jahren wurden mehrere Urteile (Beispiel: Bündner Gerstensuppe
Knorr versus Bündner Gerstensuppe Bon Chef, Handelsgericht Aargau, 3.
November 2008) öffentlich, deren Tenor lautete: Sobald auf einem 
Nachahmerprodukt eine eigene Marke angebracht ist, die sich deutlich 
von der Marke des Originalprodukts unterscheidet, liegt grundsätzlich
keine Rufausbeutung vor. Rechtsexperte Prof. Dr. Jürg Simon 
hinterfragt diese Auffassung: "Die Gerichte halten die Tatbestände 
der Verwechslungsgefahr und der Rufausbeutung oft nicht klar 
auseinander." Denn bei der Rufausbeutung gehe es eben gerade nicht 
darum, dass der Konsument zwei Produkte miteinander verwechselt; 
sondern darum, dass Marktleistungen und
-investitionen der Originale durch Nachahmerprodukte als `free rider´
übernommen werden. "Dadurch können die Markenreputation der Originale
beschädigt und wirtschaftliche Werte vernichtet werden", mahnt Simon.
Die europäische Gerichtspraxis anerkennt Rufausbeutung
Vorreiter im Kampf gegen Rufausbeutung - zumindest im Falle 
berühmter Marken - ist der Gerichtshof der Europäischen Union. Er gab
einer Klage der Kosmetikgruppe L'Oréal recht, die sich in 
Grossbritannien gegen mehrere Nachahmer wehrte. Das Urteil vom 18. 
Juni 2009 lautete: Die Verwendung ähnlicher Verpackungen und 
Produktgestaltungen ist unzulässig, auch wenn diese Nachahmerprodukte
andere Namen tragen als das Original und daher Verwechslungsgefahr 
für den Konsumenten ausgeschlossen ist. Ein Urteil, das der 
Sichtweise von Schweizer Gerichten deutlich widerspricht.
Promarca fordert Schweizer Gerichte zu einem härteren Vorgehen auf
Promarca-Direktorin Anastasia Li-Treyer hat daher klare 
Forderungen: "Wir verlangen von der Schweizer Rechtspraxis, dass sie 
das Problem der Rufausbeutung erkennt, sich an der europäischen 
Rechtsprechung orientiert und so den Innovationsstandort Schweiz 
schützt." Noch im Jahr 2000 habe das Bundesgericht im Fall 
Rivella/Apiella (Urteil 126 III 315 E. 6.b.aa) dementsprechend 
entschieden, doch seither sei die Schweiz vom richtigen Weg 
abgewichen. "Mit der aktuellen Rechtsprechung ist jeder Schutz von 
Originalprodukten gegen Rufausbeutung illusorisch", stellt Li-Treyer 
klar. "Dabei kann die Höhe des Schadens durch 
Markenrechtsverletzungen und der daraus resultierende 
Markenwertverlust in Franken berechnet werden. Die Verfahren zur 
Markenbewertung wurden international standardisiert und liefern somit
verlässliche Ergebnisse", wie Dr. Gerhard Hrebicek, Experte für die 
Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen und Vorstand des 
European Brand Institute, erklärte.
Bildmaterial:
http://www.stahlphoto.ch/bilddatenbank/bd06.php?cat=PROMARCABEST2010
Das Bildmaterial ist nur im Zusammenhang mit dem Thema 
"Rufausbeutung" zu verwenden und mit der Bildlegende "Rufausbeutung 
aus Sicht Promarca" zu versehen.

Kontakt:

Dr. Alexander Jost, Präsident
Anastasia Li-Treyer, Direktorin
Patrick Eigenmann, Kommunikation/PR

Kontakt während des "Tag der Marke" am 27. Mai:
Mobile: +41/79/949'80'34
E-Mail: info@promarca.ch

Schweizerischer Markenartikelverband
Bahnhofplatz 1, Postfach
CH-3000 Bern 7
Tel.: +41/31/310'54'54
E-Mail: info@promarca.ch

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