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Raiffeisen International Bank-Holding AG

EANS-News: Raiffeisen International Bank-Holding AG: Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen International Bank-Holding AG zum Rückerwerb eigener Aktien

Wien (euro adhoc) -

Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen 
International Bank-Holding AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 
65 Abs. 1 Z 8 AktG
 sowie zur Veräußerung eigener Aktien auf andere 
Art als über
 die Börse oder durch ein öffentliches Angebot (§ 65 
Abs. 1b AktG)
 Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG iVm §§ 2 und
3
 VeröffentlichungsV 2002
  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
Aktienrückkauf
Utl.: Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der 
Raiffeisen International Bank-Holding AG zum Rückerwerb eigener 
Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG sowie zur Veräußerung eigener 
Aktien auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches 
Angebot (§ 65 Abs. 1b AktG) Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG
iVm §§ 2 und 3 VeröffentlichungsV 2002
Die Hauptversammlung der Raiffeisen International
Bank-Holding AG, Wien, FN 122119 m, vom 8. Juli 2010 hat die 
folgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 65 Abs. 1a AktG iVm
§ 82 Abs. 9 BörseG und gemäß §§ 2 und 3 der VeröffentlichungsV 2002 
veröffentlicht werden:
1. Der Vorstand ist nach den Bestimmungen des § 65 Abs. 1 Ziffer 8 
AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals 
befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien 
ermächtigt. Der Anteil der nach dieser Ermächtigung zu erwerbenden 
oder der aufgrund zeitlich vorangehender Ermächtigungen der 
Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG bereits erworbenen Aktien
und der gemäß § 65 Abs. 1 Z 1, 4 und 7 AktG gegebenenfalls zu 
erwerbenden oder bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 
% des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. 
Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 
Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung 
begrenzt.
Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 1 
(eins) pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 
darf nicht mehr als 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten 
Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung 
vorangegangenen 10 Handelstage liegen.
Diese Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in 
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, mit ihr
verbundene Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt 
werden.
2. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für
die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung 
als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot auch unter 
teilweisen oder gänzlichen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das 
Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn 
die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine 
Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben 
oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder 
Ausland oder zum Zweck der Durchführung des "Share Incentive Program"
der Gesellschaft für leitende Angestellte und Mitglieder des 
Vorstands der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen 
erfolgt. Weiters kann für den Fall, dass Wandelschuldverschreibungen 
auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 10.06.2008 
ausgegeben werden, das Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen 
werden, um (eigene) Aktien an solche Gläubiger von 
Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die von dem ihnen gemäß den 
Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten Umtausch- oder 
Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht haben. Diese
Ermächtigung kann ein Mal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln
oder gemeinsam ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren
ab dem Datum dieser Beschlussfassung.
3. Sowohl dieser Beschluss als auch ein darauf beruhendes 
Rückkaufprogramm oder ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie 
deren Dauer sind zu veröffentlichen.
Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 10. Juni 
2008 beschlossene Ermächtigung zum Rückkauf und zur Verwendung 
eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch auf 
den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien.
Den entsprechenden Veröffentlichungspflichten gemäß § 6 und § 7 der 
VeröffentlichungsV 2002 wird durch die Veröffentlichung im Internet 
über die Website der Gesellschaft, www.ri.co.at, entsprochen.

Rückfragehinweis:

Raiffeisen International Bank-Holding AG
Mag. Michael Palzer
Tel.: +43 1 71707-2828
mailto:michael.palzer@ri.co.at

Branche: Banken
ISIN: AT0000606306
WKN:
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

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