Alle Storys
Folgen
Keine Story von Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB mehr verpassen.

Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Grundsatzentscheidung des BGH zur Haftung für Ad-hoc-Meldungen

München (ots)

Im bundesweit ersten vom BGH zu entscheidenden
Musterprozess nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) 
hat der BGH erstmals zu den Fragen der Haftung für fahrlässig 
unterlassene Ad-hoc-Meldungen (§ 37b WpHG) entschieden
Der II. Zivilsenat des BGH hat am 13.03.2008 in einem von Rotter 
Rechtsanwälte geführten Musterprozess entschieden, zu welchem 
Zeitpunkt ad-hoc-veröffentlichungspflichtige Insiderinformationen 
vorliegen. Hierbei hat der BGH klargestellt, dass 
veröffentlichungspflichtige Insiderinformationen auch 
zukunftsbezogene Umstände, wie Pläne, Vorhaben und Absichten einer 
Person, sein können, wenn diese hinreichend präzise sind und ihre 
Verwirklichung hinreichend wahrscheinlich ist, wobei eine solche 
hinreichende Wahrscheinlichkeit gegeben ist, wenn eine 
Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 % besteht.
Im konkreten Fall ging es darum, ob das vorzeitige Ausscheiden des
damaligen Vorstandsvorsitzenden der DaimlerChrysler AG (heute Daimler
AG) Jürgen Schrempp schon vor dem 28.07.2005 hätte veröffentlicht 
werden müssen. Der BGH hat den Beschluss des OLG Stuttgart vom 
15.02.2007 vollständig aufgehoben (BGH II ZB 9/07). Das OLG Stuttgart
hatte die Auffassung vertreten, dass die Information über das 
Ausscheiden von Jürgen Schrempp am 28.07.2005 rechtzeitig bekannt 
gegeben wurde.
Nach Ansicht des BGH hat das OLG angebotene Beweismittel 
fehlerhaft übergangen. Den streitigen klägerischen Vortrag zu den 
Gesprächen über ein vorzeitiges Ausscheiden von Jürgen Schrempp im 
Vorfeld der Beschlussfassung des Aufsichtsrats am 28.07.2005 hatte 
das OLG nicht berücksichtigt, obwohl nach Ansicht des BGH eine 
umfassende Beweisaufnahme erforderlich gewesen wäre. Für den Fall, 
dass die klägerische Behauptung einer einseitigen Amtsniederlegung 
Jürgen Schrempps bereits im Mai 2005 oder jedenfalls bis zur 
Aufsichtsratsentscheidung am 28.07.2005 zutrifft, geht der BGH weiter
davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt jedenfalls eine 
Insiderinformation (§§ 13, 15 WpHG) vorlag, die unverzüglich zu 
veröffentlichen gewesen wäre. Die Sache wurde zu anderweitiger 
Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Senat des OLG Stuttgart
zurückverwiesen. Vor diesem wird die Beweisaufnahme - u.a. über die 
Gespräche zwischen Jürgen Schrempp und dem Aufsichtsratsvorsitzenden 
Hilmar Kopper - nachgeholt werden. Neben Jürgen Schrempp wird auch 
der Zeuge Dieter Zetsche und weitere Unternehmensinsider zu vernehmen
sein. "Wir freuen uns über diese Entscheidung des BGH, weil nunmehr 
im Rahmen einer Beweisaufnahme geklärt werden kann, wann und unter 
welchen Umständen das vorzeitige Ausscheiden von Jürgen Schrempp 
zustande kam", so Felix Weigend von der prozessführenden Kanzlei 
Rotter Rechtsanwälte.
"Die Grundsatzentscheidung des BGH hat weitreichende Konsequenzen 
für andere aktuelle Fälle unterlassener und fehlerhafter 
Ad-hoc-Meldungen, wie die Schadenskomplexe IKB (www.ikb-schaden.de), 
Hypo Real Estate (www.hre-schaden.de) und Conergy, in denen Rotter 
Rechtsanwälte ebenfalls für betroffene Anleger Schadenersatzansprüche
geltend macht oder deren Geltendmachung vorbereitet", so Klaus 
Rotter.
ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE:
Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden 
deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger. 
Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der fehlerhaften 
Kapitalmarktinformationen führend in Europa. Insgesamt konnte Rotter 
Rechtsanwälte im Rahmen von Schadenersatzprozessen in Deutschland und
den USA bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. 
in Deutschland notierter Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. EUR 
Entschädigung für Investoren beitragen. Zum institutionellen 
Mandatsspektrum von Rotter Rechtsanwälte gehören weltweit führende 
Asset Manager, amerikanische und europäische Pensionskassen, 
internationale Versicherer, Privatbanken, US- und europäische 
Fondsmanager sowie deutsche Kapitalanlagegesellschaften (KAG) mit 
einem verwalteten Gesamtvermögen (Assets under Management) von 1,8 
Billionen EUR.
Pressekontakt:

Pressekontakt:

Rotter Rechtsanwälte, München:
Felix Weigend, Rechtsanwalt, Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0, E-Mail:
mail@rrlaw.de
Klaus Rotter, Rechtsanwalt, Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0, E-Mail:
mail@rrlaw.de

Weitere Storys: Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Weitere Storys: Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB