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KKJPD/CCDJP

Schengen-Umsetzung im Grenzraum: Einigung über die Aufgabenverteilung zwischen Polizei und Grenzwachtkorps

Bern (ots)

Die kantonale Polizeihoheit im Grenzraum wird auch
mit der Inkraftsetzung des Schengener Abkommens erhalten bleiben. Die
Kantone und das Grenzwachtkorps werden aber intensiver
zusammenarbeiten und Synergien nutzen. Damit werden die Kräfte zu
Gunsten der inneren Sicherheit optimal gebündelt.
Der Bundesrat und viele Exponenten der Konferenz der Kantonalen
Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) haben im
Vorfeld der Volksabstimmung über das Schengener Abkommen immer
betont, dass ein Beitritt für die Schweiz unter dem Aspekt der
inneren Sicherheit einen Gewinn darstellt, weil die Schweiz in das
Schengener Informationssystem eingebunden wird. Dies ermöglicht einen
besseren Datenaustausch mit internationalen Polizeibehörden.
Auf der andern Seite bedingt die Einführung des Schengener Rechts
aber nach Auffassung von Bund und Kantonen, dass Massnahmen getroffen
werden, welche die Erleichterungen beim Grenzübertritt ausgleichen.
Die KKJPD und das Grenzwachtkorps (GWK) bzw. die Eidgenössische
Zollverwaltung haben im Rahmen einer Plattform unter der Leitung von
Regierungsrat Claudius Graf-Schelling und Oberzolldirektor Rudolf
Dietrich einen Bericht und eine Mustervereinbarung über die
Zusammenarbeit ausgearbeitet, die heute von der Plenarversammlung der
KKJPD in Anwesenheit von Bundesrat Hans-Rudolf Merz inhaltlich
gutgeheissen wurden.
Darin wird festgelegt, dass das GWK weiterhin in allen
Grenzregionen präsent sein wird und die Kantone im bisherigen Rahmen
unterstützt. Die 14 bestehenden Verträge des GWK mit den
Grenzkantonen sind sowohl inhaltlich als auch formal sehr
unterschiedlich. Sie sollen so harmonisiert werden, dass die
Zusammenarbeit insgesamt verbessert wird. In einer Mustervereinbarung
soll ein Mindeststandard definiert werden, den jeder Kanton in der
Kooperation mit dem GWK erreichen soll. Dieser wird im Teil A
geregelt. Zu definieren sind zwischen den einzelnen Kantonen und dem
GWK
  • die gegenseitigen Verantwortlichkeiten, wobei die Kantone Lösungen zu treffen haben, die sicher stellen, dass sie die Führungsverantwortung für sicherheitspolizeiliche Aufgaben im Landesinnern behalten;
  • der regelmässige Austausch von Erkenntnissen und Lageanalysen;
  • die Koordination der Schwergewichte bei der Einsatzplanung bei Verkehrs-, Personen- und Zollkontrollen;
  • die gegenseitige Information über Ort, Zeit und Umfang der eingesetzten Mittel;
  • der Einsatz gemischter Teams, die Aufgaben beider Seiten erfüllen können;
  • gemeinsame Ausbildungsmassnahmen;
  • der gegenseitige Zugriff auf Informationssysteme, soweit er datenschutzrechtlich erlaubt ist;
  • der vorgesehene Einsatzraum des GWK.
Über diese Bereiche hinaus sind die Kantone im Rahmen der
geltenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen frei, im
Teil B der Vereinbarung nach ihren eigenen Bedürfnissen und
Gegebenheiten weitergehende Absprachen mit dem GWK zu treffen und
Aufgaben im Bereich der Sicherheit an das GWK zu delegieren. Sie
nehmen ihre Führungsverantwortung wahr, indem sie die Einsätze
regelmässig absprechen und die durch das GWK zu erfüllenden Aufgaben
detailliert umschreiben. Dazu soll die Form gewählt werden, wie sie
in Teil B der Mustervereinbarung und den dazu gehörenden Anhängen
dargestellt ist. Die grundsätzlichen Überlegungen zur Zusammenarbeit
der Kantone mit dem Grenzwachtkorps und die einzelnen Bestimmungen
der Vereinbarung werden in einem Bericht erläutert.
Die Binnenkantone bleiben von den in diesem Bericht angestellten
Überlegungen nicht unberührt. Sie können in einzelnen Fällen
ebenfalls mit dem GWK Vereinbarungen abschliessen, zum Beispiel für
die Verlängerung der Kontrollen im grenzüberschreitenden
Eisenbahnverkehr.
Für die Zukunft werden sich auf nationaler Ebene - nicht zuletzt
aufgrund der Weiterentwicklung des Schengen-Rechts - immer wieder
Fragestellungen ergeben, welche die Aufgabenteilung zwischen den
Kantonen und dem GWK berühren. Die Plattform KKJPD/GWK soll deshalb
als ständiges Organ weiter geführt werden.

Kontakt:

Regierungsrat
Claudius Graf-Schelling
Tel. +41/52/724'22'01

Oberzolldirektor
Rudolf Dietrich
Tel. +41/31/322'65'01

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