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Cohen, Milstein, Hausfeld & Toll, P.L.L.C.; Spector Roseman & Kodroff, P.C.

Cohen, Milstein, Hausfeld & Toll, P.L.L.C., und Spector Roseman & Kodroff, P.C., kündigen an, dass sie im Namen der Investoren von Lernout & Hauspie Speech Products, N.V., die deren Aktien an der EASDAQ-Börse erwarben, ein Sammelklage einreichen

Washington (ots/PRNewswire)

Die Anwaltskanzleien von Cohen,
Milstein, Hausfeld & Toll, P.L.L.C. und Spector Roseman & Kodroff,
P.C. haben im Namen ihrer Klienten und im Namen derer, die die
Wertpapiere von Lernout & Hauspie Speech Products, N.V. ("L&H" oder
das "Unternehmen") an der EASDAQ-Börse in der Zeit vom 28. April 1998
bis zum 8. November 2000 (die "Class Period") kauften, eine Klage
eingereicht.
Die Klage ist anhängig am United States District Court for the
District of Massachusetts gegen verschiedene frühere leitende
Angestellte und Direktoren des Unternehmens, die Prüfer des
Unternehmens und gewisse Finanzinstitute (zusammen, die "Beklagten")
wegen Verletzungen der Federal Securities Laws
(US-Wertpapiergesetze). Es handelt sich um die einzige US-Class
Action (Sammelklage) im Namen von Käufern der L&H-Wertpapiere an der
EASDAQ-Börse. Die Klageschrift behauptet, dass die Beklagten auf
Anweisung von leitenden Angestellten an einem gross angelegten
Bilanzbetrug beteiligt waren, der zu einer zu hohen Angabe von L&Hs
öffentlich berichtetem Einkünften beginnend vom ersten Quartal des
Finanzjahres 1998 bis hin zu den ersten zwei Quartalen des
Finanzjahres 2000 in einer Gesamthöhe von USD 377 Million (64% höher
als das tatsächliche Einkommen)geführt hat. Die Klageschrift gibt an,
dass L&H an zahlreichen illegalen Buchführungsunregelmässigkeiten
beteiligt war, die vom Zurückdatieren von Verträgen, über vorzeitiges
Buchen von Einkünften, über Gütertausch mit Kunden und Buchung des
Tauschs als Einkünfte, über die Buchung von Einkünften, obwohl der
Kaufvertrag noch nicht verhandelt oder unterschrieben war, bis hin
zum Treffen von Nebenabsprachen mit Kunden und dem Einräumen eines
Umtauschsrechts an Kunden reichten.
Weiterhin gründete L&H zusammen mit Dexia Bank Belgium (frühere
Artesian Banking Corp. S.A.) 30 Firmen, die angeblich
Softwarelizenzen im Wert von Millionen von Dollarn von L&H erwarben.
L&H buchte zu Unrecht sämtliche von diesen Firmen angeblich
erhaltenen Einkünfte mit der Absicht, die öffentlich berichteten
Einkünfte von L&H "aufzublasen" und den grossen Aktionären von L&H --
FLV, Mercator und den leitenden Angestellten des Unternehmens --
Nutzen zu bringen. In der Klageschrift wird weiterhin behauptet, dass
L&H diesen massiven Bilanzbetrug ohne die Beihilfe seiner Prüfer,
einschliesslich KPMG, und seiner Banken, einschliesslich Dexia, nicht
hätte begehen können.
Am 8. August 2000 enthüllte das Wall Street Journal den
weitreichenden Betrug, der angeblich von L&H und KPMG und anderen
verschleiert worden war. Der Artikel vom 8. August 2000 machte
öffentlich, dass die Einkünfte und der daraus resultierende
Nettogewinn und Gewinn pro Aktie, die L&H im vierten Quartal 1999 und
im ersten Quartal 2000 berichtet hatten, zu hoch angesetzt waren.
Nach dieser Nachricht fielen die Stammaktien des Unternehmens
dramatisch um 19% von einem Vortagsabschluss von USD 37 pro Aktie auf
USD 29-13/16 pro Aktie, wobei diese am niedrigsten mit USD $26-3/4
pro Aktie gehandelt worden waren. Dann gab am 9. November 2000, nach
Monaten des Leugnens, L&H eine Presseerklärung heraus, die bekannt
gab, dass das Unternehmen aufgrund von früheren "Fehlern und
Unregelmässigkeiten" die Finanzberichte der zurückliegenden 2-1/2
Jahre neu vorlegen müsse. Das Unternehmen warnte weiterhin, dass
seine Einkünfte im dritten Quartal 2000 "wenigstens USD 40 Millionen
unter dem zuvor veröffentlichtem Bereich von USD 165 bis USD 185
Millionen" liegen würden. Darüber hinaus verkündete das Unternehmen,
dass KPMGs Halbjahresprüfung nicht vor dem 14. November 2000 fertig
gestellt werden würde. Aufgrund dieser Enthüllungen setzten sowohl
NASDAQ als auch EASDAQ den Handel mit L&H-Wertpapieren aus. Vor der
Aussetzung fiel der Preis für L&H-Wertpapiere auf dem NASDAQ-Markt
bis auf USD 6,22 und der Preis für Stammaktien an der EASDAQ fiel bis
auf USD 3,70.
Wenn Sie während der Class Period (28. April 1998 bis 8. November
2000) L&H- Wertpapiere an der EASDAQ-Börse gekauft oder erworben
haben, können Sie sich bis spätestens 13. Dezember 2005 an das
Gericht wenden, um zum Hauptkläger ernannt zu werden. Die Ernennung
zum Hauptkläger steht jedem Käufer von L&H-Wertpapieren an der
EASDAQ-Börse offen, einschliesslich Käufern mit Hauptwohnsitz in
Europa. Gewisse rechtliche Anforderungen müssen erfüllt sein, um
Hauptkläger werden zu können.
Jedes Mitglied der angeblichen Class kann das Gericht veranlassen,
als Hauptkläger durch einen Rechtsbeistand der eigenen Wahl
aufzutreten, oder sich auch dafür entscheiden, als abwesendes
Class-Mitglied bei der Sammelklage (class action lawsuite) zu
fungieren. Ihre Fähigkeit an einer wie auch immer gearteten
Rückgewinnung beteiligt zu sein, hängen jedoch nicht davon ab, ob Sie
als Hauptkläger auftreten oder nicht. Um ein Mitglieder der Class zu
sein, müssen Sie derzeit nichts unternehmen.
Der Schwerpunkt der Anwaltskanzleien Cohen, Milstein, Hausfeld &
Toll, P.L.L.C. und Spector, Roseman & Kodroff, P.C. liegt im
Bereichen komplexer Prozesse, einschliesslich Klagen, die mit
Wertpapiergesetzen, Antitrust-, Vertrags- und Wirtschaftsansprüchen
zu tun haben. Beide Kanzleien verfügen über grosse Erfahrung im
Verfolgen von Investorensammelklagen (investor class actions),
einschliesslich Wertpapierbetrug, und sind engagiert in grossen
anhängigen Verfahren an Gerichten auf Landes- und Bundesebene in den
ganzen USA. Die Kanzleien verfügen über grosse Erfahrung bei der
Vertretung von europäischen Investoren bei Prozessen in den USA,
einschliesslich der europäischen Investoren, die zurzeit die Parmalat
Class Action in den USA führen.
Der exzellente Ruf der Kanzleien wurde wiederholt von Gerichten
anerkannt, die die Kanzleien als Hauptrechtsbeistand bei zahllosen
grösseren Sammelprozessen einsetzten, die mit Verletzungen des
US-Wertpapiergesetzes, der US-Antitrustgesetze und mit
Verbraucherbetrug zu tun hatten. Dank der Bemühungen dieser Kanzleien
und deren Mitarbeiter konnten eine Vielzahl hervorragender
Rückgewinnungen erzielt werden, die zusammen in Milliardenhöhe
liegen.
Zusammengenommen haben die beiden Kanzleien Büros in Washington,
D.C., New York, Philadelphia und Chicago und angeschlossene Büros in
Grossbritannien, Italien, Südafrika, Panama und Australien. Sie
finden eine Kopie der Klageschrift zur Einsicht unter
http://www.cmht.com.
Sollten Sie Fragen zu dieser Bekanntmachung, zur Klage oder Ihren
Rechten haben, wenden Sie sich bitte an einen der nachfolgend
genannten  Ansprechpartner:
Mark S. Willis, Esq.
    Elena Takacs
    Cohen, Milstein, Hausfeld & Toll, P.L.L.C.
    1100 New York Avenue, N.W.
    West Tower B Suite 500
    Washington, D.C. 20005
    Telefon: +1-888-240-0775 oder +1-202-408-4600
    E-mail:  mwillis@cmht.com oder  etakacs@cmht.com
    Website: www.cmht.com
    oder
    Robert M. Roseman, Esq.
    Spector, Roseman & Kodroff, P.C.
    1818 Market Street, Suite 2500
    Philadelphia, PA 19103
    Telefon: +1-215-496-0300
    E-mail:  rroseman@srk-law.com
Website: http://www.cmht.com

Pressekontakt:

Mark S. Willis, Esq., mwillis@cmht.com, Elena Takacs,
etakacs@cmht.com, von Cohen, Milstein, Hausfeld & Toll, P.L.L.C.,
+1-888-240-0775, +1-202-408-4600; oder Robert M. Roseman, Esq. of
Spector, Roseman & Kodroff, P.C., +1-215-496-0300, oder
rroseman@srk-law.com