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Teksid Aluminum S.A.R.L.S.C.A

Teksid Aluminum Luxembourg S.à r.l., S.C.A. kündigt Zustimmungseinholung für vorgeschlagene Änderungen am Anleihevertrag an

Carmagnola, Italien (ots/PRNewswire)

- Teksid Aluminum Luxembourg S.à r.l., S.C.A.
Teksid Aluminum Luxembourg S.à r.l., S.C.A. (das "Unternehmen")
hat bekannt gegeben, dass es am 2. August 2007 gemäss einer
Zustimmungseinholungserklärung (die "Erklärung") mit Datum vom 2.
August 2007 mit der Einholung der Zustimmung aller Inhaber seiner im
Umlauf befindlichen, zu 11 3/8 % verzinslichen Senior Notes (den
"Senior Notes"), die im Jahr 2011 fällig sind, begonnen hat, um die
vorgeschlagenen Änderungen am Anleihevertrag (dem "Anleihevertrag"),
dessen Bestimmungen die Senior Notes unterliegen, zu implementieren.
Die Zustimmungseinholung läuft am 8. August 2007 um 10.00 Uhr
Ortszeit New York City (15.00 Ihr Ortszeit London) ab, falls sie
nicht verlängert oder vorher beendet wird (das "Ablaufdatum"). Die
Annahme der vorgeschlagenen Änderungen und die Verabschiedung eines
ergänzenden Anleihevertrags, der die vorgeschlagenen Änderungen in
Kraft setzt (der "ergänzende Anleihevertrag"), erfordert den Erhalt
der Zustimmung der Inhaber eines mehrheitlichen Anteils am
Gesamtkapitalbetrag der zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Senior Notes
(der "Mindestzustimmung") am oder vor dem Ablaufdatum.
Inhaber der Senior Note Schuldscheine, die ihre Zustimmung bei
oder vor Inkrafttreten des ergänzenden Anleihevertrages erteilen,
sind berechtigt, diese jederzeit vor Inkrafttreten des ergänzenden
Anleihevertrages zu widerrufen, jedoch nicht danach.
Durch Abgabe ihrer Zustimmung erklären die Inhaber der
Schuldscheine ihr Einverständnis für folgende Punkte: (i) Zustimmung
zum Verkauf von Teksid Aluminum S.r.l. und, auf indirektem Wege,
seiner Tochtergesellschaft Teksid Aluminum Getti Speciali S.r.l.,
(die "an Fiat verkauften Unternehmen") an Fiat Powertrain
Technologies S.p.A. (der "Fiat Verkauf") gemäss einer Vereinbarung
mit Datum vom 25. Juli 2007 (die als solche Vereinbarung in
Übereinstimmung mit den Bedingungen der Erklärung ergänzt werden
kann); (ii) Zustimmung zur Rückzahlung oder Begleichung von
bestimmten zwischenbetrieblichen Verbindlichkeiten, einschliesslich
der Verbindlichkeiten des Unternehmens und von TK Aluminum-Luxembourg
Finance S.à r.l. gegenüber den an Fiat verkauften Unternehmen und den
Verbindlichkeiten der an Fiat verkauften Unternehmen gegenüber
bestimmten indirekten, unter französischem Recht gegründeten
Tochtergesellschaften des Unternehmens; (iii) Zustimmung zur
Übertragung der vom Unternehmen gehaltenen Anteile an Teksid Aluminum
Getti Speciali S.r.l. auf Teksid Aluminum S.r.l.; (iv) Verlängerung
des Zeitraums, in dem ein Angebot für den Kauf von Senior Notes mit
dem Erlös aus den Verkäufen von Teksid Aluminum Poland Sp. z o.o.,
der indirekt vom Unternehmen gehaltenen Minderheitsbeteiligung an
Nanjing Teksid Aluminum Foundry und der Beteiligung des Unternehmens
an Cevher Dokum Sanayi A.S. abgegeben werden muss, auf nicht später
als den 15. Oktober 2007; und (v) Verlängerung des Zeitraums, in dem
ein Angebot für den Kauf von Senior Notes mit den Erlösen aus jeder
der Fiat Zahlungen (gemäss Definition im Anleihevertrag) und dem
Hinterlegungsbetrag (gemäss Definition im Anleihevertrag) abgegeben
werden muss, auf nicht später als zehn (10) Geschäftstage nach
Eingang jeder dieser Zahlungen, jedoch in keinem Fall vor dem 15.
Oktober 2007.
Das Unternehmen plant die Verabschiedung des ergänzenden
Anleihevertrages, sobald die Mindestzustimmungen eingegangen sind.
Den Inhabern der Senior Note Schuldscheine wird im Zusammenhang
mit der Zustimmungseinholung keine Zustimmungsvergütung angeboten.
Der Abschluss der Zustimmungseinholung unterliegt, neben anderen
Faktoren, den folgenden Bedingungen: dem gültigen Erhalt der
Mindestzustimmung vor dem Ablaufdatum, das rechtswirksame
Inkrafttreten des ergänzenden Anleihevertrages und bestimmte andere
allgemeine Bedingungen, die in der Erklärung beschrieben sind.
Diese Bedingungen dienen dem ausschliesslichen Nutzen des
Unternehmens, und das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen zu einem
Zeitpunkt oder zu verschiedenen Zeitpunkten vor Ablauf der
Zustimmungseinholung vollständig oder teilweise auf diese Bedingungen
verzichten. Darüber hinaus behält sich das Unternehmen gemäss der in
der Erklärung festgelegten Bedingungen ausdrücklich das Recht vor,
ist jedoch nicht dazu verpflichtet, die Zustimmungseinholung in
Übereinstimmung mit geltendem Recht zu einem beliebigen Zeitpunkt
oder von Zeit zu Zeit am oder vor dem Ablaufdatum in jeglicher
Hinsicht zu erweitern oder zu ändern.
Informationen über die Zustimmungseinholung sind in der Erklärung,
einschliesslich den in der Erklärung unter "Procedures for Delivering
Consents" (Verfahrensweisen für die Zustimmungsabgabe) beschriebenen
Verfahrensweisen, zu finden.
Diese Ankündigung dient ausschliesslich Informationszwecken und
stellt keine Aufforderung zur Teilnahme an der Zustimmungseinholung
in jeglichem Rechtssystem dar, in welchem - oder an oder durch eine
beliebige Person - es gegen geltendes Wertpapierrecht verstösst,
solch eine Aufforderung auszusprechen. Die Verbreitung dieser
Ankündigung kann in bestimmten Rechtssysteme gesetzlich beschränkt
sein. Personen, in deren Besitz dieses Dokument gelangt, sind
verpflichtet, sich eigenständig über derartige Einschränkungen zu
informieren und diese zu beachten. Die Zustimmungseinholung erfolgte
ausschliesslich durch die Erklärung mit Datum vom 2. August 2007. Sie
sollten die Erklärung lesen, bevor Sie eine Entscheidung über die
Einreichung der Zustimmung treffen.
Warnhinweis bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen
Diese Presseerklärung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne
der Bedeutung von Bundeswertpapiergesetzen bezüglich der
Zustimmungseinholung. Diese Aussagen basieren auf aktuellen
Erwartungen und Überzeugungen der Unternehmensleitung und unterliegen
bestimmten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass
tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den hier beschriebenen
zukunftsgerichteten Aussagen abweichen können. Diese Risiken und
Unsicherheiten schliessen Marktbedingungen und andere Faktoren, die
ausserhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, sowie
Risikofaktoren und andere in der Erklärung erörterte Warnhinweise
ein.

Pressekontakt:

Weitere Informationen und Exemplare der Erklärung erhalten Sie von:
The Bank of New York und The Bank of New York (Luxembourg) S.A. unter
der Anschrift One Canada Square, London E14 5AL, England, Attn:
Corporate Trust Administration, E-Mail:phoward@bankofny.com und/oder
alexshaw@bankofny.com, Tel: +44-207-964-6873 und/oder
+44-207-964-8873, in ihrer Funktion als Informations- und
Datenvertretung in Luxemburg.

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