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DAL Dt. Arbeitsring f. Lärmbekämpfung

Nach dem Luftdebakel nun das Lärmdebakel?
Befürchtungen der Umweltverbände DAL, BVF, BVS, VCD, BUND u. anderen!

Düsseldorf (ots)

Nachdem die zuständigen Behörden in Deutschland
die Wirkungen der Luftreinhalterichtlinien der EU in den letzten
Jahren völlig unterschätzt haben und nun vor einem Scherbenhaufen
stehen, droht den Bürgern auf der Lärmseite neues Ungemach. Am 18.
Juli 2002 hat die EU die sog. Umgebungslärmrichtlinie in ihrem
Amtsblatt veröffentlicht, auf die die lärmgeplagten Bürger große
Hoffnung gesetzt haben. Denn danach werden die  Behörden
verpflichtet, in der Umgebung von Flughäfen, stark belasteten
Verkehrswegen sowie in typischen Ballungsgebieten die Lärmbelastung
systematisch zu ermitteln und auf deren Grundlage Lärmminderungspläne
mit aktiver Bürgerbeteiligung zu erstellen. Die Mitgliedsstaaten
hatten bis zum 18. Juli 2004 Zeit, die EU-Richtlinie in nationales
Recht umzusetzen. Deutschland erfüllte diesen Termin nicht und es
sieht ganz nach einer weiteren Verzögerung aus. Die Hoffnung trog
bisher!
Der Bundestag hat zwar im Juli 2004 ein entsprechendes Gesetz
beschlossen. Es konnte aber noch nicht in Kraft treten, weil der
Bundesrat bislang nicht zugestimmt hat. Obwohl fachliche oder
rechtliche Bedenken zwischenzeitlich ausgeräumt sind, scheiterte eine
Verabschiedung des Gesetzes an der Finanzierungsfrage. Man spricht
von 120 Mio EUR, das sind pro Bundesbürger in den kommenden acht
Jahren 20 Cent jährlich für eine leisere Umwelt.
Die Anrufung des Vermittlungsausschusses führte bisher zu keiner
Lösung. Kommt es nicht zu einem Bundesgesetz, müssen die Bundesländer
alsbald die EU-Richtlinie fürs erste direkt und unmittelbar anwenden
und die EU-Richtlinie auch in eigenen Gesetzgebungsverfahren
umsetzen. Das kostet zusätzliches Geld und hinzu kommen ggf. noch
EU-Strafen für die verspätete Umsetzung in nationales Recht. Es wäre
sinnvoller, diese Gelder für die Lärmminderung in Deutschland
einzusetzen als nutzlos nach Brüssel zu überweisen.
Dieser Streit ums Geld muss insofern verwundern, als der
Bundesverkehrsminister am 20. April und damit am gleichen Tag, an dem
der zweite Einigungsversuch zur Umgebungslärmrichtlinie  im
Vermittlungsausschuss scheiterte, stolz verkündete, dass, aus welchen
Quellen auch immer, zwei Milliarden Euro zusätzlich für den Ausbau
der Verkehrsinfrastruktur bereitgestellt würden. Fast die Hälfte der
Mittel (900 Mio EUR) fließt in die Straßeninfrastruktur. Und genau
bei diesem Hauptverursacher müsste die Lärmminderung eigentlich
ansetzen. Es stellt sich somit die Frage, weshalb man sich im
Vermittlungs-ausschuss nicht darauf verständigen kann, 120 Mio. EUR
für die Umsetzung der Umgebungs-lärmrichtlinie aus diesem Topf zu
nehmen - blieben immer noch 780 Mio. EUR für den Ausbau der
Straßeninfrastruktur.
Am 11. Mai wird der Vermittlungsausschuss nun den dritten und
letzten Versuch einer Verständigung unternehmen.
Der Deutsche Arbeitsring für Lärmbekämpfung, unterstützt von
BUND, VCD, Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Bundesvereinigung gegen
Schienenlärm, Umkehr/Fuss Gesellschaft für Lärmbekämpfung und vielen
Bürgerinitiativen fordert deshalb Bund und Länder im
Vermittlungsausschuss auf, dem Bundesgesetz umgehend zuzustimmen,
damit mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland den durch die
EU-Richtlinie verbrieften Schutz vor gesundheitsgefährdendem Lärm
nicht vorenthalten wird.
Findet der Vermittlungsausschuss keinen Kompromiss, wird dem
verheerenden Debakel um die Luftreinhaltung bald ein Lärmdebakel in
ähnlicher Größenordnung folgen. Das käme einer Bankrotterklärung der
deutschen Umweltpolitik gleich.

Pressekontakt:

Weitere Informationen zur EU-Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter
www.dalaerm.de
Ihr Ansprechpartner im DAL: Ludger Visse, DAL-Geschäftsführer, Tel.
0211/489520

Ludger Visse, DAL 0211/489520