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adidas AG

Bekanntmachung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Einziehung eigener Aktien zwecks Herabsetzung des Grundkapitals

Herzogenaurach (euro adhoc) -

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  verantwortlich.
Aktien
Die ordentliche Hauptversammlung der
adidas AG vom 8. Mai 2008 hatte den Vor-stand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8
AktG zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt. Die Er-mächtigung sieht 
vor, dass die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Beschluss der 
Hauptversammlung eingezogen werden können. Der Vorstand der adidas AG
hat unter Ausnutzung dieser Ermächtigung am 18. November 2008 
beschlossen, die auf der Grundlage der Ermächtigung vom 8. Mai 2008 
erworbenen 4.671.225 eigenen Ak-tien unter Herabsetzung des 
Grundkapitals einzuziehen. Dies entspricht 2,36 % des Grundkapitals 
vor Einziehung und Kapitalherabsetzung.
Die Einziehung und Kapitalherabsetzung ist am 15. Dezember 2008 
erfolgt.
Die Girosammelbestände bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am 
Main, sind entsprechend reduziert und die Lieferbarkeit/Notierung für
die eingezogenen Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse 
(Regulierter Markt) ist entsprechend angepasst worden.
Das Grundkapital der adidas AG beträgt nach Einziehung der Aktien EUR
193.515.512,00 und ist in 193.515.512 Stückaktien mit einem auf die 
einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 
EUR 1,00 eingeteilt.
Herzogenaurach, im Dezember 2008
adidas AG
DER VORSTAND

Rückfragehinweis:

Dennis Weber
Investor Relations Manager
Tel.: +49 (0)9132 84 4989
E-Mail: Dennis.Weber@adidas-Group.com

Branche: Sportartikel
ISIN: DE0005003404
WKN: 500340
Index: DAX, CDAX, HDAX, Prime All Share
Börsen: Börse Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Börse Berlin / Freiverkehr
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Börse Stuttgart / Freiverkehr
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Börse Hannover / Freiverkehr
Börse München / Freiverkehr

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