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Google AdWords vor Gericht - Teil 2

Hamburg (ots)

Die metaspinner media GmbH verteidigt ihre
eingetragene Marke "Preispiraten" (www.preispiraten.de) gegen die
Nutzung als Google AdWord nun auch mit einer Klage vor dem
Landgericht Hamburg. Nachdem das Landgericht bereits im einstweiligen
Verfügungsverfahren gegen Google entschieden hatte, kommt es am
Dienstag, den 24. August 2004 nun zur ersten mündlichen Verhandlung
über die Frage, ob Google geschützte Marken und Namen zu eigenen
Werbe- und Vermarktungszwecken entgegen dem erklärten Willen des
Markeninhabers und ohne Berechtigung (Lizenz o.ä.) als AdWord und
somit als Trigger für die Einblendung von Werbeanzeigen benutzen
darf.
Hiergegen wendet sich die metaspinner GmbH. "Es kann nicht sein",
so Rechtsanwalt Stefan Maas von der die Verfahren betreuenden Kanzlei
maas_rechtsanwälte aus Köln, "dass die erheblichen wirtschaftlichen
Aufwendungen zum Aufbau der Marke "Preispiraten" durch werbende
Dritte und insbesondere Google ausgenutzt und abgeschöpft werden".
Einerseits nutzen Dritte ein hohes Ranking in Bezug auf die als
AdWord ausgenutzten Marken. Andererseits erzielt vor allem Google
selbst Vergütungen für jene Werbemassnahmen. Insoweit stützen beide
ihren Vorteil allein auf die Vorleistungen des Markenrechtsinhabers.
Es ist zu erwarten, dass im Rahmen der mündlichen Verhandlung
Stellung zu den aufgeworfenen Rechtsfragen genommen und damit ein
Ausblick auf die mögliche Entscheidung gegeben wird.
Ähnlich den in Frankreich gegen die AdWord-Praxis angestrengten
Verfahren von Luis Vuitton, dem Internet-Reisebüro "Bourse des Vols",
Rentabiliweb, dem Versicherungskonzern AXA, sowie den in den USA von
American Blind & Wallpaper Factory und Geico betriebenen Verfahren,
wird die Vermarktungsstrategie der Google AdWords auch in Deutschland
einer rechtlichen Überprüfung unterzogen. Dabei geht es nicht um die
generelle Versagung dieser Werbeform, sondern darum, Grenzen etwa zum
Schutz von Namens- und Markeninhabern zu definieren.

Kontakt:

maas_rechtsanwälte
Beethovenstr. 8
50674 Köln
Herr Rechtsanwalt Stefan Maas
Rufnummer +49/221/8888-760
Fax: +49/221-8888-7666
E-Mail: ms@ra-maas.de

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