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SWISSLOS ficht Verfügung der Eidgenössischen Spielbankenkommission an

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Basel (ots)

Hinweis: Hintergrundinformation kann im pdf-Format unter 
      www.newsaktuell.ch/d kostenlos heruntergeladen werden.
SWISSLOS legt gegen die von der Eidgenössischen
Spielbankenkommission (ESBK) erlassene superprovisorische Verfügung
Rekurs ein. Die ESBK hatte den Lotteriegesellschaften vor knapp zwei
Wochen mit sofortiger Wirkung vorläufig verboten, neue elektronische
Lotteriespender aufzustellen. SWISSLOS bestreitet die Zuständigkeit
der ESBK für den Erlass einer superprovisorischen Verfügung. Die
Verfügung ist deshalb nichtig.
Seit fünf Jahren wird in der Romandie die elektronische Lotterie
"Tactilo" betrieben. SWISSLOS will solche Terminals unter dem Namen
"Touchlot" nun auch in ihrem Gebiet einführen. Bereits 14 Kantone
haben die Bewilligung für "Touchlot" erteilt. Gemäss eidgenössischem
Lotteriegesetz handelt es sich bei "Touchlot" um elektronische
Lotterien. Die Bewilligungskompetenz für Lotterien liegt
ausschliesslich bei den Kantonen. Der ESBK kommt auch keine
Aufsichtskompetenz zur Überprüfung der Bewilligungsentscheide der
kantonalen Behörden zu. Zudem ist der Entscheid der ESBK
widersprüchlich. Er toleriert ausdrücklich sowohl die bereits
installierten als auch die geplanten Terminals im Gebiet der Loterie
Romande. Demgegenüber wird das Neuaufstellen von Terminals im Gebiet
von SWISSLOS untersagt.
Der Bund hat "Tactilo" während Jahren geduldet, und auch im Rahmen
des Gesetzgebungsprozesses zum Spielbankengesetz wurde die
lotterierechtliche Bewilligungskompetenz der Kantone nicht
angezweifelt. Soweit eine bestehende Bewilligungspraxis der Kantone
beschränkt werden sollte, hätte dies innerhalb des Lotteriegesetzes,
nicht aber durch die Hintertür einer Kompetenzbeschneidung der
Kantone durch die ESBK zu geschehen. Es kann nicht angehen, dass eine
Behörde die Bewilligung einer anderen nach Durchführung aufwändiger
Bewilligungsverfahren mit vorsorglichen Massnahmen bekämpft.
Diese Massnahmen verhindern, dass auch in Zukunft ausreichend
Mittel für gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Kultur, Natur,
Soziales und Sport bereitgestellt werden können.
Bitte beachten Sie das angehängte pdf, das Auskunft gibt über die
   Charakteristika der elektronischen Lotterieterminals "Tactilo".

Kontakt:

SWISSLOS
Georg Kennel, Direktor
Tel. +41/61/284'11'11

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