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VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger

VDZ: Eine Niederlage für die Pressefreiheit - Die Entscheidung der Bundesregierung führt zu Hofberichterstattung und Kommuniqué-Journalismus - VDZ prüft rechtliche Schritte

Berlin (ots)

Die deutschen Zeitschriftenverleger sind entsetzt,
dass die Bundesregierung beschlossen hat, nicht die Verweisung der
Rechtssache Caroline von Hannover an die Grosse Kammer des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu beantragen. "Das ist
ein schwerer Schlag gegen die grundgesetzlich geschützte
Pressefreiheit. In Zukunft wird sich jeder Journalist dreimal
überlegen, was er schreiben darf und was nicht. Die Verlagerung der
Entscheidung vom Justizministerium ins Kabinett legt den Verdacht
nahe, dass hier auch in eigener Sache entschieden wurde", so Wolfgang
Fürstner, Geschäftsführer des VDZ Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger, heute in Berlin. Mit dem Urteil drohe nicht
nur die Herabsetzung der Journalisten zu Hofberichterstattern, auch
weite Teile des investigativen Journalismus seien bedroht. "Wir
lassen jetzt prüfen, ob die Bundesregierung nicht
verfassungsrechtlich verpflichtet ist, die Pressefreiheit vor dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zu
verteidigen", so Fürstner weiter.
Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Bundesverband
Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Deutsche Journalisten Verband
(DJV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (ver.di),
ARD und ZDF sowie Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation
(VPRT) und der Deutsche Presserat hatten ebenso wie die
Zeitschriften- und Zeitungsverleger und fast 70 Chefredakteure an die
Regierung und den Kanzler eindringlich appelliert, gegen das
juristisch stark umstrittene Urteil vorzugehen.
Für einen Einspruch beim Europäischen Gerichtshof für Menschrechte
in Strassburg blieben jetzt nur noch knapp drei Wochen Zeit. Bis zum
24. September müsste dort eine ausführliche juristische Begründung
vorliegen. Dann würde ein Ausschuss von fünf Richtern entscheiden, ob
der Fall - diesmal vor der grossen Kammer des Gerichts mit 17
Richtern - erneut verhandelt wird. Eine siebenköpfige Kammer des
Gerichtes hatte am 24. Juni 2004 entschieden, dass Deutschland mit
seiner Rechtsprechung die Privatsphäre von Caroline von Hannover
missachtet habe. Wenn es nach dem Urteil aus Strassburg ginge,
könnten Fotos von Personen des öffentlichen Lebens in Zukunft nur
noch dann ohne ihre Einwilligung veröffentlicht werden, wenn sie im
Zusammenhang mit ihrer Funktion oder bei öffentlichen Auftritten
gemacht wurden. In Sondervoten rügten selbst der Präsident der Kammer
und ein weiterer Richter teilweise das Urteil.
Das Strassburger Urteil widerspricht der Grenzziehung zwischen
Kommunikationsfreiheit und Persönlichkeitsrecht durch Grundgesetz,
Fachgerichte und Bundesverfassungsgericht. Es missachtet darüber
hinaus den Beurteilungsspielraum, den die Europäische
Menschenrechtskonvention den Mitgliedsstaaten belässt und würde nach
Auffassung des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger die
Presse- und Informationsfreiheit in unerträglicher Weise beschneiden.
Über den VDZ:
Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. ist die
Interessenvertretung der deutschen Zeitschriftenbranche. Als
Dachverband, organisiert in drei Fachverbänden (Fachpresse,
Konfessionelle Presse, Publikumszeitschriften) und sieben
Landesverbänden, repräsentieren seine 400 Mitgliedsverlage mit mehr
als 3.000 Zeitschriften rund 90 Prozent des deutschen
Zeitschriftenmarktes. Als Dienstleistungsverband bietet der VDZ den
Verlagen ein breites Spektrum an Beratungs-, Informations- und
Serviceleistungen in allen Bereichen des Verlagsgeschäftes (Anzeigen,
Vertrieb, New Media, Rechtsfragen, Betriebswirtschaft, Umwelt und
Papier). Als Wirtschaftsverband engagiert sich er sich auf deutscher
und europäischer Ebene für die Wahrung und Berücksichtigung der
Interessen von Verlagen. Und als Arbeitgeberverband führt er für die
Verleger die Tarifverhandlungen mit Redakteuren. Darüber hinaus
leistet der VDZ mit der Zeitschriftenakademie einen wesentlichen
Beitrag zur Aus- und Weiterbildung in der Medienbranche. Weitere
Informationen  im Internet unter: www.vdz.de, www.pz-online.de,
www.fachpresse.de,  www.print-wirkt.de

Kontakt:

Stefan Michalk
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im VDZ
Haus der Presse
Markgrafenstr. 15
10969 Berlin
Telefon / Fax: +49/30/7262-98-162/-161
E-Mail: s.michalk@vdz.de
Internet: http://www.vdz.de

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