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hotelleriesuisse

hotelleriesuisse begrüsst - unter Vorbehalt - die Revision im Lebensmittelrecht

Bern (ots)

Der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie
unterstützt grundsätzlich die Anpassung des Lebensmittelgesetzes an 
das EU-Recht. Der Verkehr von Lebensmitteln wird vereinfacht und 
vereinheitlicht, was die Wettbewerbsfähigkeit des Gastgewerbes 
stärkt. hotelleriesuisse lehnt jedoch die vorgesehenen, unnötigen 
Zusatzbelastungen ab und plädiert für eine der schweizerischen 
KMU-Wirtschaft angepasste Gesetzesrevision.
In ihrer Vernehmlassungsantwort begrüsst hotelleriesuisse die 
grundsätzliche Stossrichtung der Revision des Lebensmittelgesetzes. 
Die Harmonisierung mit dem EU-Recht führt zu einem erleichterten 
Verkehr von Lebensmitteln und macht zeit- und kostenintensive 
rechtliche Anpassungen überflüssig. Die Gesetzesrevision leistet 
somit einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Hochkosteninsel 
Schweiz und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Branche. 
Deutliche Vorbehalte äussert der Unternehmerverband der Schweizer 
Hotellerie jedoch insbesondere gegen die Neuerungen bezüglich 
"Besondere Kennzeichnung von Lebensmitteln" sowie "Information der 
Öffentlichkeit über Kontrollresultate". Diese Vorschriften schiessen 
übers Ziel hinaus und führen zu unverhältnis-mässigen 
Zusatzbelastungen.
Besondere Kennzeichnung von Lebensmitteln
Mit dieser Vorschrift soll ermöglicht werden, dass der Gast 
gesunde und ungesunde Lebensmittel erkennen kann. hotelleriesuisse 
lehnt diese Vorschrift ab, da diese auf eine Bevormundung des Gastes 
abzielt. Zudem ist mit einer derartigen Kennzeichnungspflicht ein 
ungerechtfertigter Mehraufwand für den Hotelier verbunden. Die 
Vorschrift ist weder verhältnismässig noch KMU-kompatibel.
Information der Öffentlichkeit über Kontrollresultate
hotelleriesuisse ist entschieden gegen die Veröffentlichung der 
Kontrollresultate. Das Gesetz regelt zu wenig genau, unter welchen 
Umständen ein beanstandeter Betrieb öffentlich angeprangert werden 
dürfte. Deshalb ist die Gefahr von Verletzungen des 
Datenschutz-rechts oder gar des Missbrauchs sehr gross. Um dem 
berechtigten Informationsbedürfnis der Konsumenten gerecht zu werden 
und unternehmerisch sinnvolle Anreize zu setzen, schlägt 
hotelleriesuisse stattdessen die öffentliche Auszeichnung von 
vorbildlichen Betrieben vor.

Kontakt:

Nora Fehr, Leiterin Kommunikation
Tel.: +41/31/370'42'80
E-Mail: kommunikation@hotelleriesuisse.ch

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