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Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB

SGB beschliesst Ja zu Schengen/Dublin und zum Partnerschaftsgesetz

Bern (ots)

Der SGB-Vorstand hat an seiner Sitzung vom 23.2.05
sowohl zu Schengen/Dublin wie auch zum Partnerschaftsgesetz eine 
eindeutige JA- Parole verabschiedet.
Schengen/Dublin stimmt der SGB vor allem aus zwei Gründen zu. Auf 
der einen Seite warten viele Gewerkschafts-Mitglieder aus Nicht-EU- 
Staaten seit langem auf eine gemeinsame schweizerische Visumspolitik 
mit der EU. Das Abkommen beendet die heute schikanöse Visa-Praxis, 
tagelange Wartezeiten vor Konsulaten hören endlich auf. Für diesen 
erleichterten Grenzübertritt haben sich die Gewerkschaften seit 
langem eingesetzt.
Zum zweiten ist die Gewerkschaft des Grenzwacht- und Zollpersonals 
garaNto mit dem Wegfall der Personenkontrollen an der Grenze 
ausdrücklich einverstanden. Weil aber die mobilen Kontrollen im 
grenznahen Raum wie bisher weiterzuführen sind, darf kein 
Personalabbau vorgenommen werden. Im Parlament wurde dies 
zugesichert und der Personaletat auf dem Stand 31.12.2003 gesetzlich 
garantiert. Damit sind die gewerkschaftlichen Forderungen zu 
Schengen/Dublin erfüllt.
Das entscheidende europapolitische Dossier ist für den SGB die im 
September zur Abstimmung gelangende erweiterte Personenfreizügigkeit 
und die entsprechenden flankierenden Massnahmen. Der SGB wird sich 
nicht nur für Schengen/Dublin einsetzen sondern auch einer gezielten 
Vermengung der beiden Vorlagen entgegen treten.
Dem Partnerschaftsgesetz stimmte der SGB-Vorstand einstimmig zu, 
weil damit Lesben- und Schwulen ermöglicht wird, in einer rechtlich 
anerkannten und geregelten Partnerschaft zu leben. Diese umfasst 
einerseits Rechte, wie z.B. gegenseitige Erb-, Besuchs- oder 
Zeugnisverweigerungsrechte, Sozialversicherungsansprüche und die 
Anerkennung als „Angehörige“, andererseits aber auch Pflichten, etwa 
im Bereich des Steuer-, Fürsorge- oder AHV-Rechts.
Die eingetragene Partnerschaft entspricht einem vernünftigen 
Kompromiss, der sich aus dem Diskriminierungsverbot der 
Bundesverfassung ableitet. Sie ist vertraglichen Lösungen 
vorzuziehen, die oft nur punktuelle Lösungen bieten. In manchen 
Ländern (Skandinavien, Deutschland und Frankreich) funktionieren 
sehr ähnliche Regelungen bestens. Weil die Vorlage einen wichtigen 
Schritt zu mehr Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit auch für 
schwule und lesbischer GewerkschaftskollegInnen darstellt, wird sich 
der SGB für ein deutliches JA einsetzen.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskünfte:
Rolf Zimmermann: 031/377 01 21 oder 079/756 89 50 (Schengen/Dublin)
Natalie Imboden: 031/377 01 17 oder 079/706 62 84 
(Partnerschaftsgesetz)

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