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SFZ Schweizerische Fachstelle für Zweiradfragen

Töffprüfung: Neue Übergangsregelung für Prüfungsfahrzeuge

Solothurn (ots)

Wer bis 31. Dezember 2016 den Lernfahrausweis für die Motorradkategorien "A" oder "A beschränkt" beantragt, kann die Prüfung mit einem Motorrad ohne gesetzlich festgelegte Hubraum-Untergrenze absolvieren.

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2015 die Leistung bei der Motorrad-Kategorie «A beschränkt» von 25 auf 35 Kilowatt erhöht. Dabei hat er minimale Hubraumgrössen bei den Prüfungsfahrzeugen für die Kategorien «A beschränkt» (400 ccm) und «A unbeschränkt» (600 ccm) festgelegt, mit einer erlaubten Hubraumtoleranz von minus 10 ccm. Die Vorschriften traten am 1. April 2016 in Kraft. Dieselbe Regelung gilt auch in der Europäischen Union.

Neu ab 16. Mai: Übergangsregelung ohne Hubraum-Untergrenze Die Praxis hat unterdessen gezeigt, dass Motorradfahrende ein Motorrad kaufen wollen, mit dem sie auch die praktische Führerprüfung absolvieren dürfen. Dies stellte jedoch die Motorradimporteure vor Probleme, hatten sie doch noch vor Bekanntwerden der neuen Regelung Motorräder mit kleinerem Hubraum eingekauft. Diese erfüllten jedoch die seit dem 1. April 2016 geltenden Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge nicht mehr und drohten zu Ladenhütern zu werden.

Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat nun dem Wunsch der Motorradimporteure entsprochen und in einer ab dem 16. Mai 2016 gültigen Weisung folgendes festgelegt:

Inhaber und Inhaberinnen eines gültigen Lernfahrausweises dürfen die 
praktische Führerprüfung mit folgenden Fahrzeugen ablegen: 
Kategorie A, unbeschränkt: Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer 
Motorleistung von mindestens 40 kW und zwei Sitzplätzen; 
Kategorie A, beschränkt auf 35 kW: Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit 
einer Motorleistung von höchstens 35 kW und zwei Sitzplätzen, 
ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1. 

   Diese Regelung gilt grundsätzlich nur bis am 31. Dezember 2016. 
2017 sind Fahrzeuge ohne Hubraumbeschränkung weiterhin zur Prüfung 
zugelassen, wenn der Lehrfahrausweis vor dem 1. Januar 2017 erworben 
wurde.

Der Motorrad-Importeurenverband "motosuisse" begrüsst diese Weisung des ASTRA.

Kontakt:

Schweiz. Fachstelle für Zweiradfragen SFZ
Solothurn
0326217051

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