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Unverhältnismässig und im Widerspruch zum Gesetz - Vernehmlassungsantwort santésuisse zur Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV)

Solothurn (ots)

Der Entwurf zur Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) steht an zentralen Stellen im Widerspruch zum Gesetz und ist in vielen Punkten unverhältnismässig. In wichtigen Belangen setzt sich die Vorlage über den Willen des Gesetzgebers hinweg. Die Mehrkosten dieser Überregulierung ohne Wertschöpfung müssten die Versicherten bezahlen. santésuisse fordert eine Überarbeitung und die erneute Vernehmlassung.

Mit dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) wollten Bundesrat und Parlament die finanzielle Sicherheit und die Unternehmensführung der Krankenversicherer verbessern. In der Botschaft zum KVAG kündigte der Bundesrat an, dass durch Aufsichtselemente wie Bestimmungen zu Transparenz, finanzieller Sicherheit, Risikomanagement und Kontrolle der Krankenkassen eine bessere Aufsicht gewährleistet und die Transparenz erhöht würde. Der regulierte Wettbewerb könne damit gestärkt werden. Im Grundsatz begrüsst santésuisse eine bessere Aufsicht, betont aber: Die notwendigen Änderungen hätte man im Bundesgesetz zur Krankenversicherung (KVG) vornehmen müssen. Damit hätte man auf ein zusätzliches Aufsichtsgesetz verzichten können.

Weit übers Ziel hinaus geschossen

Der Entwurf zur Krankenversicherungsaufsichtsverordnung geht weit über die in der Botschaft angekündigten Absichten des Bundesrates und über die Regelungen im Aufsichtsgesetz hinaus: Die Solvenz der Krankenversicherer wird verschlechtert, weil die Maximalreserven auf ein im Vergleich zu heute viel tieferes Niveau festgelegt werden. Die unternehmerische Freiheit wird massiv eingeschränkt, indem unter anderem künftige Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Vorstandes zum Vornherein der Aufsichtsbehörde gemeldet werden müssen. Und der regulierte Wettbewerb wird geschwächt, indem der historisch gewachsenen Krankenversicherungslandschaft eine Vielzahl von Vorschriften übergestülpt wird. Nach dem Willen des Gesetzgebers hätte das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz den regulierten Wettbewerb aber stärken müssen.

In mehreren zentralen Punkten - so beim Prämienausgleich, bei den Reserven und bei der Aufsicht innerhalb von Gruppen - ignoriert der Entwurf den expliziten Willen des Gesetzgebers. Die Mehrkosten müssen letztlich die Steuer- und Prämienzahler berappen.

Gründliche Überarbeitung notwendig

santésuisse fordert, dass der Verordnungsentwurf gründlich überarbeitetet und den Betroffenen nochmals zur Stellungnahme unterbreitet wird. Die Inkraftsetzung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes und seiner Verordnung auf den 1. Januar 2016 ist zu überdenken.

Kontakt:

Verena Nold, Direktorin santésuisse
Telefon 032 625 41 52 / 079 291 06 04
verena.nold@santesuisse.ch

Sandra Kobelt, Leiterin Politik und Kommunikation,
032 625 42 57 / 079 227 94 90
sandra.kobelt@santesuisse.ch

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