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economiesuisse

economiesuisse - Mehraufwand des Bundes ist vollständig zu kompensieren
economiesuisse zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz

Zürich (ots)

economiesuisse begrüsst die vorgeschlagene
Anpassung des Nationalstrassennetzes. Die Frage des Eigentums 
bestimmter Strassenabschnitte muss geklärt werden, damit Bund und 
Kantone den Finanzbedarf für Bau- und Unterhalt ihrer Strassennetze 
langfristig planen können.
Der Mehraufwand zulasten des Bundes muss aber vollständig 
kompensiert werden. Für den Bund bedeutet die Übernahme von 
Kantonsstrassen von 400 Kilometern Länge ins Nationalstrassennetz 
eine beachtliche finanzielle Mehrbelastung. Alleine die Kosten für 
den Betrieb und den Unterhalt dieser Strassen haben für den Bund 
einen jährlichen Mehraufwand von 150 Mio. Franken zur Folge. Wird 
dieser Mehraufwand nicht kompensiert, kommt den Kantonen eine 
entsprechende nicht vorgesehene Entlastung zugute. Dass der Bund die 
Kosten für den Unterhalt und den Betrieb existierender 
Kantonsstrassen teilweise übernimmt und gleichzeitig seine 
Strassenbeiträge an die Kantone weiterhin ungekürzt bezahlen müsste, 
wäre aus finanzpolitischer Sicht nicht korrekt. Für die Kantone würde
das einen Anreiz darstellen, möglichst viele Strassenabschnitte ins 
Nationalstrassennetz zu überführen, ohne dass verkehrspolitische 
Kriterien im Vordergrund stünden. Dieser Lastentransfer zugunsten der
Kantone ist deshalb vollständig zu kompensieren, so wie es der 
Bundesrat vorschlägt. Nur so kann die Netzanpassung haushaltsneutral 
erfolgen. Diese Lösung ist für die einmalige Übertragung von 
kostenspieligen Lasten, insbesondere wenn diese mit laufenden 
Verpflichtungen verbunden sind, angemessen und mit dem Geist des 
Neuen Finanzausgleichs (NFA) vereinbar. Kantone, die keine Kürzungen 
bei den Bundesbeiträgen akzeptieren wollen, sollen auf die Übernahme 
ihrer Strassen ins Nationalstrassennetz verzichten.
Anders dürfte es beim Ausbau des Nationalstrassennetzes aussehen. 
Hier scheint es grundsätzlich richtig, dass der Bund, als Eigner der 
Nationalstrassen und Entscheidungsträger, die Ausbaukosten übernehmen
müsste. Kantone sollten künftig demgegenüber auch keinen Anspruch auf
zusätzliche Bundesmittel für den Ausbau ihrer Hauptstrassen haben.

Kontakt:

Martin Kaiser
Telefon: 044 421 35 07

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