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Bundesamt für Landesversorgung

Bundesbürgschaften zur Förderung der Schweizer Hochseeflotte

Bern (ots)

Der Bundesrat hat auf den 1. Juli 2002 die neue
Verordnung über die Verbürgung von Darlehen zur Finanzierung von
schweizerischen Hochseeschiffen in Kraft gesetzt, nachdem die
eidgenössischen Räte kürzlich einen Bürgschaftsrahmenkredit von 600
Millionen Franken zur Finanzierung von Schweizer Hochseeschiffen
bewilligt haben. Ziel dieser Schifffahrtsförderungspolitik ist die
Erhaltung eines ausreichenden Bestandes an Hochseeschiffen unter
Schweizer Flagge im Interesse einer gesicherten Versorgung des Landes
mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in Krisenlagen. Als
Binnenland wäre die Schweiz schweren Störungen des Seeverkehrs weit
mehr ausgesetzt als Staaten mit direktem Seeanstoss. Eine eigene
Handelsflotte erhöht nicht nur die Versorgungssicherheit unseres
Landes, sondern auch seine politische und wirtschaftliche
Handlungsfähigkeit in einer Krise.
Während der nächsten zehn Jahre können nach den Vorschriften
dieser Verordnung Bundesbürgschaften zur Erleichterung der
Finanzierung von Hochseeschiffen gewährt werden. Angesichts einer
weltweit massiven Subventionierung der Hochseeschifffahrt bietet der
Bund mit diesem Instrument Schweizer Reedern günstige
Rahmenbedingungen an, um geeignete Handelsschiffe unter Schweizer
Flagge zu registrieren. Ohne diesen Anreiz bestünde die Gefahr, dass
Schweizer Reeder fremde Flaggen wählen würden, unter denen sie
grössere Vorteile erwarten könnten. Für Neubauten werden Bürgschaften
bis zu 85 Prozent der Erwerbskosten bei einer Laufzeit von längstens
15 Jahren gewährt. Bei Zweithandschiffen werden Bürgschaftsumfang und
Laufzeit angemessen reduziert.
Seit 1948, als sich der Bund in der Flottenförderung zu engagieren
begann, hat er noch nie einen einzigen Franken verloren. Bis 1959
gewährte er zinsgünstige Darlehen, seither nur noch Bürgschaften.
Die Verordnung über die Verbürgung von Darlehen zur Finanzierung
von schweizerischen Hochseeschiffen tritt am 1. Juli 2002 in Kraft.
Den Text der «Verordnung über die Verbürgung von Darlehen zur
Finanzierung schweizerischer Hochseeschiffe» finden Sie unter
www.bwl.admin.ch (Rubrik Aktuell)

Kontakt:

Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung
3003 Bern
Michael Eichmann
Chef Sektion Recht
Tel. +41/31/322'21'58

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