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ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband

ASTAG - Alpentransitbörse: Bankrott-Erklärung für die bisherige Verlagerungspolitik und neues Betätigungsfeld für Spekulanten

Bern (ots)

Der Schweiz. Nutzfahrzeugverband ASTAG hat mit
Interesse und Erschrecken von der Studie zur Praxistauglichkeit der
Alpentransitbörse Kenntnis genommen. Darin erklären die Verfasser die
bisherige Verlagerungspolitik des UVEK und die über Jahre hinweg hoch
gelobten Massnahmen (LSVA, FinöV, NEAT und Verlagerungsgesetz) für
gescheitert. Stattdessen wird die zwangsweise Kontingentierung mit
der Alpentransitbörse als einziges erfolgsversprechendes Mittel
dargestellt, um dem wachsenden Transitverkehr dereinst Herr zu
werden. Für die ASTAG stellt dieser Rückfall in die Planwirtschaft
ein völlig realitätsfernes und inakzeptables Instrument dar, zumal
die geplanten Erleichterungen gewisse Teile der Schweiz
diskriminieren würden. Mit dem heutigen Landverkehrsabkommen ist die
Alpentransitbörse überdies nicht umsetzbar, wie die Studie selbst
festhält.
Der Schweiz. Nutzfahrzeugverband ASTAG sieht sich auf Grund der
vorliegenden Studie zur Praxistauglichkeit in seiner ablehnenden
Haltung zur Alpentransitbörse bestärkt. Die Verfasser halten darin
ganz klar fest, dass
  • die Alpentransitbörse gegen das vereinbarte Landverkehrsabkommen verstösst (S. 243);
  • sich der alpenquerende Güterverkehr ohne die Alpentransitbörse nicht auf ein festgeschriebenes Mass senken lässt (S. 186).
Damit erklären die Verfasser der Studie, die im Auftrag des UVEK
erstellt worden ist, die bisherige Verlagerungspolitik und alle
momentan angewendeten Massnahmen definitiv für gescheitert.
Angesichts dieses Resultates ist die ASTAG erstaunt, dass das UVEK
auf der anderen Seite noch vor kurzem von den Erfolgen der
Verlagerungspolitik gesprochen hat. In krassem Widerspruch dazu steht
auch, dass der Bundesrat nach wie vor an einer nochmaligen Erhöhung
der LSVA festhalten will, die er dem Volk Ende der 1990er Jahre als
eigentliches Verlagerungsinstrument verkauft hat.
Alpentransitbörse: Realitätsfernes und untaugliches Instrument
Darüber hinaus bleibt die Alpentransitbörse - allen Beteuerungen
der Wissenschafter zum Trotz - ein in der Praxis der Transportwelt
und der Wirtschaft realitätsfernes Hirngespinst. Die der Börse
zugrunde liegende Zwangskontingentierung, die als Massnahme einer
planwirtschaftlichen Verkehrspolitik von Volk und Ständen in der
Schweiz bereits 1935 sowie 1988  abgelehnt worden ist, widerspricht
dem Wesen und den Anforderungen einer liberalen Wirtschafts- und
Gesellschaftsordnung. Sie ist alles andere als marktwirtschaftlich!
Aus volkswirtschaftlicher Sicht besonders verheerend dürfte sich
die Absicht herausstellen, dass die Kontingente gehandelt werden
können. Die Alpentransitbörse öffnet damit Spekulanten Tür und Tor,
womit der Transport keine Dienstleistung für die Wirtschaft und die
Konsumenten mehr wäre, sondern zum kommerziellen Selbstzweck mutieren
würde. Als Folge davon wären massivste Preissteigerungen
unumgänglich.
Verlagerungsziel muss neu definiert werden!
Angesichts dieser Tatsache stellt damit die Alpentransitbörse
ebenfalls kein taugliches Instrument für die Verlagerung des
grenzüberschreitenden Transitverkehrs dar. Stattdessen sind Bundesrat
und Parlament dringend aufgefordert, im Rahmen der
Güterverkehrsvorlage eine Neuorientierung vorzunehmen: Dazu zählt in
erster Linie die Definition eines realistischen Verlagerungsziels
resp. die weitere Liberalisierung des Schienengüterverkehrs.
Kontingentierungen sind nicht marktwirtschaftlich!
Entgegen der Behauptung des ARE, wonach es sich um ein
marktwirtschaftliches Instrument handelt, stellt die ATB ganz
offensichtlich eine Zwangskontingentierung dar. Zwar können die
Alpentransiteinheiten tatsächlich frei gehandelt werden; die
Obergrenze der verfügbaren Rechte wird jedoch von Verwaltung und
Bundesrat interventionistisch festgelegt, ohne direkten Bezug zur
Nachfrage bzw. den Bedürfnissen der Wirtschaft und der Konsumenten.
Damit versucht der Bund nichts anderes, als eine staatlich
organisierte Verkehrskoordination zu implementieren, wie sie am 5.
Mai 1935 (Verkehrsteilungsgesetz) und am 12. Juni 1988 (KVP) vom
Schweizer Souverän zweimal deutlich verworfen worden ist.

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
Weissenbühlweg 3
3007 Bern
Tel.: +41/31/370'85'24

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