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Eidg. Alkoholverwaltung

Jugendliche und Modegetränke mit Alkohol

Bern (ots)

Ein Thema, das in diesem Sommer schlagartig wieder
hochaktuell geworden ist: Verkauf von Alkohol an Jugendliche. Die
Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) erinnert an das Abgabeverbot
von alkoholischen Süssgetränken: Abgabe an unter 18-Jährige ist
verboten.
Seit kurzer Zeit mehren sich Anfragen an die EAV, welche
Alterslimiten in Bezug auf die Abgabe alkoholischer Getränke an
Jugendliche zu beachten seien. Die Unsicherheit, vor allem in
Hinblick auf die derzeit wieder vermehrt aktuell gewordenen Alcopops
scheint bei Veranstaltern, Detailhandelsgeschäften und Eltern gross,
weshalb sich die EAV zu folgender Klarstellung veranlasst sieht:
Unter Jugendlichen sind neuerdings Mischgetränke mit Wodka und
Zitronengeschmack sehr "in". Diese Getränke unterstehen dem
Alkoholgesetz und dürfen erst ab 18 Jahren abgegeben werden. In
diesem Zusammenhang stiften Etikettenhinweise wie beispielsweise
"-18" eher Verwirrung. Hier kann bei denjenigen, welche das
"Kleingedruckte" nicht auch noch lesen, der Eindruck entstehen, eine
Abgabe an unter Achtzehnjährige sei erlaubt. Die EAV macht die
Veranstalter und den Detailhandel darauf aufmerksam, dass
Widerhandlungen ernsthafte strafrechtliche Folgen haben können.
An Kinder unter 16 Jahren darf gar kein Alkohol abgegeben werden.
Der Verkauf von Bier und Wein ist kantonal geregelt.

Kontakt:

Dieter Tosoni
Tel. +41 31 309 14 06
E-Mail: dieter.tosoni@eav.admin.ch